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Practice Group Arbeitsrecht

Die Teichmann International (Schweiz) AG blickt auf eine langjährige Tradition im Bereich des Arbeitsrechts zurück und ist für viele ArbeitgeberInnen wie auch Arbeitnehmende die erste Anlaufstelle auf diesem Gebiet. Insbesondere promovierte unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. am Lehrstuhl für Personalwesen der Universität Kassel und verfügt über eine weitreichende Expertise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften. Selbiges gilt für den Grossteil unserer JuristInnen, welche eine interdisziplinäre Ausbildung in den Bereichen der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften genossen haben.

Dementsprechend werden arbeitsrechtliche Fälle von uns stets interdisziplinär angegangen. Diese Herangehensweise ermöglicht eine vollumfassende Erfassung der Lage, welche sich nicht auf rechtliche Gesichtspunkte beschränkt, sondern auch wirtschaftliche Aspekte stets im Blick behält.

Die Expertise unserer AnwältInnen erstreckt sich unter anderem über das öffentliche Personalrecht, das kollektive Arbeitsrecht, das Individualarbeitsrecht, das Arbeitsschutzrecht, das Mitwirkungsrecht, das Immigrationsrecht, Mitarbeiterbeteiligungen, das Zivilprozessrecht, das Strafrecht, das Sozialversicherungsrecht, die berufliche Vorsorge, das Steuerrecht, das Datenschutzrecht, das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und mehr.

Gern beraten wir Sie hinsichtlich Arbeitsverträge, Vergütung, Personalreglemente, GAV-Verhandlungen, Mitarbeiterbeteiligung und mehr. Unsere besondere Aufmerksamkeit im Bereich des Arbeitsrechts ist Anreizsystemen und Whistleblowing-Thematiken gewidmet. Wir beraten und vertreten sowohl ArbeitgeberInnen als auch Arbeitnehmende im Hinblick auf verwandte Fragen und Problematiken und helfen ihnen bei der Ausarbeitung eines geeigneten firmeninternen Compliance-Protokolls.

Arbeitsrechtliche Forderungen im Zusammenhang mit Boni, Konkurrenzverboten, Kündigungen oder immaterialgüterrechtlichen Aspekten setzen wir für Sie vor allen schweizerischen Gerichten sowie nationalen und internationalen Schiedsgerichten durch. Auch bei der Entwicklung der Corporate Governance und Human Resources-Sorgfaltspflicht sind wir Ihnen gern behilflich. Hierbei passen wir die Beratung stets an Ihre individuellen Ansprüche und Gegebenheiten an und nutzen unsere profunde Expertise, um Ihnen stets bestmögliche und hoch-qualitative Lösungen zu liefern.

Auch die rechtskonforme Umsetzung von Unternehmenstransaktionen erfordert oftmals die Beratung eines erfahrenen Anwalts oder einer Anwältin für Arbeitsrecht, insbesondere bei Transaktionen im Rahmen von Global Mobility Planning Initiativen, also der grenzüberschreitenden Mitarbeiterüberlassung, welche in der Schweiz eine wesentliche Rolle spielt.

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