Compliance, oder auch Rechtskonformität, bezeichnet sowohl die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen durch Unternehmen als auch die Schaffung organisatorischer Vorkehrungen, welche die Einhaltung gesetzlicher und interner Vorgaben sicherstellen. Compliance-Richtlinien stellen ein verbindliches Regelwerk im Unternehmen dar, welches Mitarbeiter stets zu befolgen haben. Jedoch kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass Korruption und Bestechung in Unternehmen einziehen, beispielsweise im Zusammenhang mit monetären Anreizsystemen, welche Mitarbeiter basierend auf Verkaufszahlen belohnen.
Es ist von enormer Wichtigkeit, dass Unternehmen Korruption intern unterbinden, da ein allfälliger Bestechungsskandal einen enormen Reputationsverlust zur Folge hätte. Ausserdem drohen Geldstrafen, Schadenersatzklagen oder Gewinnabschöpfungen. Im Falle einer Geldstrafe müssen Anteilseigner mit einem Verlust ihres Kapitalvermögens rechnen. Das Führungspersonal hingegen, muss im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Im Rahmen der Compliance setzt sich unsere Anwaltskanzlei unter anderem mit Problemen der Geldwäscherei, der Korruption und der Terrorismusfinanzierung auseinander. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in Compliance-Bereichen, stehen wir Ihnen beratend bei der korrekten Umsetzung der anwendbaren Regulierung durch Aufsichtsbehörden, Banken und Revisoren zur Seite. Gerne führen wir eine Analyse ihrer Bedürfnisse durch und erarbeiten in Ihrem Sinne massgeschneiderte Lösungen.
Ein gepflegtes Compliance-System beinhaltet sowohl vorsorgliche Massnahmen als auch Aufklärung, Information und Schulung von Mitarbeitern. Auch eine Überwachung unternehmensinterner Vorgänge ist von Nöten. Hierbei können Whistleblowing-Systeme das Führungspersonal unterstützen. Gerne beraten wir Sie im Hinblick auf allfällige Chancen und Risiken bestimmter Compliance-Massnahmen.
Auch im Hinblick auf Sanktionen, finanzieller oder anderer Natur, stehen wir Unternehmen und Einzelpersonen zur Verfügung. Die Mitarbeiter unserer Kanzlei verfügen über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Compliance und arbeiten stets an einer bestmöglichen Durchsetzung Ihrer Interessen.
Unser Eigentümer, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, ist Experte auf den Gebieten der Geldwäscherei und der Korruptionsbekämpfung. Mit ersterer befasste er sich intensiv im Rahmen seiner Promotion an der Universität Zürich. Letztere war Gegenstand seiner Promotion an der Universität Kassel. Insbesondere setzte er sich hierbei mit Geldwäschereipräventionsmassnahmen und Korruptionsbekämpfung durch Anreizsysteme auseinander. Ausserdem hielt Dr. Dr. Fabian Teichmann in der Vergangenheit Schulungen für Compliance-Beauftragte von mehr als 20 Finanzdienstleistern aus der Schweiz und Liechtenstein ab.
Die Teichmann International (Schweiz) AG ist mit den Vorgehensweisen intelligenter Täter vertraut und ist Ihrem Unternehmen beim Antizipieren von Risiken und der Ergreifung geeigneter organisatorischer Massnahmen behilflich. Während einer detaillierten Analyse gelingt es uns, die Täterperspektive einzunehmen, was einen besonders wirkungsvollen Umgang mit Compliance-Sachverhalten in Ihrem Unternehmen garantiert.