Familienrechtliche Streitigkeiten können für alle Parteien sehr unangenehm sein - vor allem, falls die Interessen von Kindern mitbetroffen sind. Dabei spielen neben finanziellen Aspekten häufig auch emotionale Konflikte eine Rolle. In vielen Fällen sind neben der elterlichen Sorge und der Obhut auch Fragen betreffend des Barunterhalts für die Kinder und des Betreuungsunterhalts für einen der Elternteile zu regeln. Um eine möglichst sachliche und unkomplizierte Abwicklung der Angelegenheit zu gewährleisten, sind im Idealfall beide Seiten durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten. An unseren Standorten in St. Gallen und Zürich stehen Ihnen dynamische Experten für Ihre Ehescheidung und Ihren Eheschutz zur Verfügung.
Einvernehmliche Lösungen stehen dabei für uns im Vordergrund, da eine etwaige Zerrüttung der familiären Verhältnisse unbedingt zu vermeiden ist. Im Zuge dieses Anliegens bietet die Vermittlung zwischen den Parteien durch einen Anwalt für Familienrecht einen bewährten und vielversprechenden Ansatz. Oftmals gelingt es uns im Rahmen dieser Gespräche in einem unserer Büros, die Wogen zu glätten und friedliche, für alle Involvierten tragbare Lösungen zu finden.
Sollte es auch mit Hilfe von Vermittlungsversuchen durch einen Anwalt für Familienrecht nicht gelingen, eine gütliche Einigung zu erzielen, setzt unsere Anwaltskanzlei die Interessen ihrer Mandanten vor allen schweizerischen Gerichten durch. Wir vertreten Klienten aus dem In- und Ausland in familienrechtlichen Auseinandersetzungen aller Art. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über einige Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Bereich Familienrecht an unseren Standorten St. Gallen und Zürich.
Die Ehe kann als Verbindung zwischen zwei Menschen, welche sich gegenseitig, öffentlich und vor dem Gesetz auf eine dauerhafte Beziehung verpflichten, umschrieben werden. Konflikte bilden wohl einen natürlichen Ausfluss dieser Verbindung und können nicht immer durch ein versöhnliches Gespräch behoben werden. Entscheidet sich ein Ehepaar für die Trennung und ist eine Scheidung aufgrund fehlender Voraussetzungen noch nicht möglich, so können Eheschutzmassnahmen beim zuständigen Gericht beantragt werden. Zu diesen Massnahmen gehören etwa die Bewilligung des Getrenntlebens, die Regelung von Belangen bezüglich gemeinsamer Kinder, die Wohnungszuteilung und auch die Festsetzung von allfällig geschuldetem Unterhalt.
Auch wenn es vorerst nicht zur Scheidung kommt, können eherechtliche Auseinandersetzungen äusserst unangenehm sein. In diesen Fällen ist es wichtig, dass beide Parteien durch einen Anwalt für Familienrecht vertreten sind, damit die Interessen gleichermassen gewahrt werden können; dies gilt beispielsweise für das Eheschutzverfahren.
Unsere Anwaltskanzlei ist sowohl beratend als auch prozessierend im Eherecht tätig. Zu Beginn einer Auseinandersetzung streben wir in der Regel ein Gespräch mit der Gegenseite und ihrem Rechtsbeistand an. Im Idealfall gelingt es durch sachliche Vermittlung, die Situation klarer zu erfassen und eine für beide Beteiligten vorteilhafte Einigung herbeizuführen - ohne weiteren Streit.
Sollten die Standpunkte der Parteien jedoch zu weit auseinanderliegen, setzen wir die Interessen unserer MandantInnen unter Ausschöpfung aller rechtlicher Mittel vor Gericht durch. Wir führen Sie sicher durch den gesamten Prozess und stehen für alle aufkommenden Widrigkeiten als Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Scheidungen sind auch für AnwältInnen nicht schön - meist ist ein Traum der Klienten zerplatzt und die Trennung zieht emotionale Auseinandersetzungen nach sich, unter denen auch gemeinsame Kinder leiden. Die Hauptaufgabe eines Scheidungsanwalts ist daher, innert nützlicher Frist eine für alle Parteien tragbare Lösung herbeizuführen und möglichst schnell für geordnete Verhältnisse zu sorgen. Hinzukommt dass bei der Auflösung einer Ehe eine Vielzahl von Aspekten beachtet werden muss. Es stellen sich neben der Ehescheidung an sich regelmässig Fragen des Unterhalts, sowohl für den Ehegatten als auch für gemeinsame Kinder und nicht zuletzt auch Fragen der güterrechtlichen Auseinandersetzung. Insofern ist das Scheidungsrecht sehr komplex und umfassend – die anwaltliche Beratung und Begleitung wird Ihnen die anfängliche Unsicherheit und Unklarheit nehmen.
Zu Beginn des Scheidungsverfahrens versuchen wir, zwischen beiden Seiten zu vermitteln und die Situation zu entspannen; schließlich ist eine sachliche, faire Vorgehensweise im Interesse aller Beteiligten. Anschliessend streben wir eine einvernehmliche Lösung an, die im Idealfall nur noch durch das Gericht genehmigt werden muss.
Sollten sich die Interessen beider Parteien trotz Vermittlungsversuchen als unvereinbar erweisen, führt kein Weg an einem Gerichtsverfahren vorbei. In diesem Fall wahren wir die Interessen unserer Klienten mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln und leiten sie erfahren durch alle Herausforderungen, die sich im Laufe des Prozesses ergeben.
Vertrauensvoll können Sie sich mit ihrem scheidungsrechtlichen Anliegen an uns wenden, wir werden uns mit der erforderlichen Kompetenz und der nötigen Expertise gerne um Ihr Anliegen kümmern und Sie in einer Ausnahmesituation, die die Auflösung einer Ehe zweifellos darstellt, begleiten.
Die Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) trifft Schutzmassnahmen für Kinder, wenn deren Wohl gefährdet ist. Für Erwachsene werden ebenfalls Schutzmassnahmen getroffen, wenn diese aufgrund eines Schwächezustandes nicht in der Lage sind, für sich zu sorgen oder Entscheidungen zu treffen. Auch in diesem Bereich können Konflikte entstehen, etwa im Bereich von Unterhaltszahlungen, wobei wir die Interessen unserer Klienten vor der zuständigen Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde vertreten. In vielen Fällen kann, in Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde, eine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden.