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Anwalt & Räumlichkeiten für Schiedsverfahren

Aus der Überzeugung heraus, dass es im Interesse aller Beteiligten liegt, Handelsstreitigkeiten zügig, effizient und sachgerecht beizulegen, legen wir besonderen Wert auf die Durchführung von Schiedsverfahren, sei es als Parteivertreter oder als Schiedsgericht. Mit der Wahl eines Schiedsverfahrens kann ein Streit aussergerichtlich, mithin ohne Einhaltung der kostspieligen und zeitaufwändigen staatlichen Verfahrensvoraussetzungen, und dennoch rechtsverbindlich und praxisbezogen beigelegt werden. Schiedsverfahren eignen sich ausserdem in Kombination mit Schlichtungs- und Mediationsverfahren besonders gut, um gütliche Einigungen zu erzielen. Schiedssprüche sind zudem dank internationaler Übereinkommen weltweit leichter durchzusetzen als nationale Gerichtsentscheide, so dass sich Schiedsverfahren besonders in internationalen Angelegenheiten aufdrängen. Schiedsverfahren garantieren ausserdem grösste Vertraulichkeit, während Gerichtsurteile grundsätzlich öffentlich verkündet werden müssen. Bei Bedarf sind wir auch bereit, als Parteivertreter Schiedsurteile an das schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen.

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über weitreichende Kompetenz im Bereich Schiedsverfahren. Wir bieten für die Durchführung von Schiedsverfahren repräsentative Räumlichkeiten an bester Lage an, können aber auch Schiedsverfahren an anderen Standorten organisieren und durchführen. Wir führen oder beraten die Parteien gerne in Schiedsverfahren ad hoc oder nach international bewährten und weltweit anerkannten Verfahrensregeln. Die Wahrung der Interessen unserer Klienten steht hierbei stets an vorderster Stelle. Weiterhin hat das Erzielen einer einvernehmlichen Lösung in unserer Kanzlei stets oberste Priorität.

Hierbei orientieren wir uns unter anderem an den Rules der International Chamber of Commerce (ICC), welche die weltweit grösste Unternehmens-Organisation ist und mehr als 45 Millionen Betriebe in über 100 Ländern repräsentiert. Die ICC fördert den internationalen Handel, eine verantwortungsbewusste Geschäftsfortführung und eine globale Herangehensweise an Regulation. Zwei Parteien, welche sich entscheiden einen Vertrag, ein Abkommen oder eine separate Schiedsvereinbarung abzuschliessen, können sich auf die Nutzung von ICC Verfahrensregeln einigen, um einen allfälligen Disput zu vermeiden. Die ICC zählt zu den führenden internationalen Schiedsgerichtbarkeitsinstitutionen.

Auch die Regelungen der Swiss Chamber’s Arbitration Institution kommen bei uns zum Einsatz. Diese wurde von den Industrie- und Handelskammern von Basel, Bern, Genf, Lausanne, Lugano, Luzern, Neuenburg und Zürich gegründet und bietet Verfahren zur Streitbeilegung an, welche auf der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung und der Schweizerischen Mediationsordnung (Swiss Rule) basieren.

Parteien aus EU-Ländern beraten wir basierend auf den Regelungen des Belgian Centre for Arbitration and Mediation (CEPANI), welches ebenfalls Schiedsverfahren und Mediationen zur Beilegung von Konflikten anbietet. Das CEPANI wurde im Jahre 1969 gegründet und befindet sich im Herzen der EU in Brüssel.

Ausserdem sind wir mit den Regelungen des Vienna International Arbitral Centre (VIAC) bestens vertraut. Das VIAC unterstützt Vertragspartner bei der Lösung von Problemen, auch auf internationaler Ebene. Insbesondere Schiedsverfahren mit Parteien in unserem österreichischen Nachbarland profitieren von unserer Expertise betreffend die Schieds- und Mediationsregeln des VIAC.

Unsere Expertise umfasst auch die Schiedsregeln der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS), welche die deutsche und internationale Schiedsgerichtbarkeit fördert. Hierbei kommt die DIS-Schiedsgerichtsordnung zur Anwendung. Ausserdem veranstaltet die DIS regelmässig Konferenzen und Seminare für Juristen und interessierte Personen.

Letztlich seien auch die Regelungen der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) im Rahmen unserer Kompetenzen zu erwähnen. Die UNCITRAL befasst sich mit internationalem Handelsrecht und ist insbesondere seit über 50 Jahren auf Wirtschaftsrecht spezialisiert und strebt eine Modernisierung und Harmonisierung internationaler Geschäftsregelungen an. Besonders Unternehmen profitieren von unserer Expertise im Bereich des Wirtschaftsrechts, welche unter anderem auf den Regelungen der UNCITRAL basiert.

Schiedsverfahren

Wir stehen ausserdem für ein breites Spektrum von anwendbaren nationalen Normen (namentlich aus der Schweiz, aus der EU, aus den einzelnen EU-Ländern oder aus Russland) oder von einheitlichen internationalen Regelungen, wie z.B. der UN Sales Convention (ICSG) oder der Principles for International Commercial Contracts (PICC), zur Verfügung. Empfehlenswert ist dabei auch die Anwendung von Schweizer Recht, weil es auch für Laien gut verständlich ist, seine Auslegung und Umsetzung voraussehbar sind und es ausgeglichene und überzeugende Konfliktlösungen ermöglicht.

Rechtsanwalt Schiedsverfahren

Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann ist Mitglied bei der Deutschen Institution für Schiedsgerichtbarkeit (DIS), dem London Court of International Arbitration Users’ Council (LCIA) und der Swiss Arbitration Association (ASA). Unsere Kanzlei ist somit bestens auf eine (internationale) Durchsetzung Ihrer Interessen vorbereitet. Bei Bedarf setzen wir Ihre Rechte auch vor den zuständigen Gerichten durch; die routinierte und verlässliche Begleitung unserer KlientInnen durch den gesamten Prozess ist dann eine Selbstverständlichkeit.


Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Schiedsverfahren: