Das Wirtschaftsstrafrecht bildet eine der Kernkompetenzen der Teichmann International (Schweiz) AG. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmannn, LL.M. ist Experte auf dem Gebiet der Compliance. Insbesondere promovierte er an der Universität Zürich (Schweiz) zur Thematik «Umgehungsmöglichkeiten der Geldwäschereipräventionsmassnahmen» und an der Universität Kassel (Deutschland) zur Thematik Anreizsysteme zur Bestechungsprävention in multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus verfügt er über Abschlüsse in Wirtschaftswissenschaften und Finanzen (Bocconi University, Italien), Rechnungswesen und Finanzen (Universität St. Gallen, Schweiz) sowie General Management (Harvard University, USA). Hinzu kommt seine juristische Ausbildung, welche er ebenfalls an der Universität St. Gallen absolvierte. Er ist nicht nur der Autor zahlreicher wissenschaftlicher Artikel, welche sich mit wirtschaftsstrafrechtlichen Thematiken auseinandersetzen, er unterrichtet auch Compliance-Kurse an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland.
Auch die anderen Mitglieder unseres Teams verfügen über eine weitreichende Expertise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und des Wirtschaftsstrafrechts. Somit verfügt die Teichmann International (Schweiz) AG über eine herausragende Expertise im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und gilt als die erste Anlaufstelle für Unternehmen in sämtlichen Branchen.
Im besten Fall können allfällige strafbare Verhalten von vornherein verhindert oder bereits identifiziert werden, bevor strafrechtliche Sanktionen gegen das betroffene Unternehmen ergehen. Unsere ExpertInnen sind darauf spezialisiert, Unternehmen hinsichtlich deren Compliance-Regime, Anreizsysteme, Coachings und mehr zu beraten und interne Untersuchungen durchzuführen. Sollten strafrechtliche Konsequenzen drohen, unterstützen wir Unternehmen, welche eine Selbstanzeige vornehmen möchten und beraten sie hinsichtlich des weiteren Vorgehens.
Unternehmen finden in unseren AnwältInnen vertrauensvolle und erfahrene AnsprechpartnerInnen in Strafuntersuchungen und Enforcement-Verfahren gegen das Unternehmen als ganzes oder dessen Führungskräfte. Hierbei sind einerseits ein schnelles Handeln, andererseits Routine im Umgang mit den Strafverfolgern und Behörden gefragt. Ein Enforcement-Verfahren kann sich verheerend auf die Zukunft des betroffenen Unternehmens auswirken, denn nicht selten werden Bussen in Millionenhöhe verhängt. Auch ein allfälliger Reputationsverlust kann das betroffene Unternehmen nachhaltig schädigen. Dies wirkt sich letztendlich negativ auch sämtliche Share- und viele Stakeholder aus.
In strittigen Fällen vertreten wir Unternehmen und deren Führungskräfte in Strafverfahren, Verwaltungsstrafverfahren und aufsichtsrechtlichen Enforcement-Verfahren. Weiterhin vertreten wir unsere Klientschaft in Rechtshilfeverfahren und bei Einziehungen und beraten und vertreten Unternehmen und deren Management bei Strafuntersuchungen, beispielsweise im Rahmen von Befragungen durch Behörden, Entsiegelungsverfahren und Editionen.