Arbeitsrechtliche Streitigkeiten können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zu einem Albtraum werden, den wir unseren Mandanten gern ersparen möchten. Daher gestaltet unsere Anwaltskanzlei im Rahmen der Rechtsberatung bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Arbeitsvertrag aus, der die Interessen beider Parteien berücksichtigt - und sie so vor zeitraubenden und anstrengenden Auseinandersetzungen bewahrt. Handelt es sich um anspruchsvolle Arbeitsverhältnisse, sind in der Regel beide Seiten durch einen Anwalt für Arbeitsrecht vertreten. Insofern beraten wir Sie gerne bereits im Rahmen der Redaktion und Prüfung von Arbeitsverträgen.
Unser Tätigkeitsbereich im Arbeitsrecht ist sehr vielseitig, da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Belangen beraten und begleiten. Folglich kann sowohl der Arbeitsvertrag an sich betroffen sein, aber auch Personalreglemente und Verträge für besondere Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit oder Arbeit auf Abruf. Weiter beschäftigen wir uns gerne mit Ihrer Arbeitsbewilligung oder mit der Prüfung von Arbeitszeugnissen. Ein wichtiges Gebiet ist jeweils auch das Konkurrenzverbot und die Geheimhaltung. Nicht zuletzt stellen sich immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, mithin der Kündigung und damit auch allfällige Fragen zur Abgangsentschädigung oder der Anfechtung der Entlassung.
Die genannten Gebiete des Arbeitsrechts stellen nur einen Auszug unserer Tätigkeit und Expertise dar, selbstverständlich prüfen wir für unsere Mandanten auch gerne alle arbeitsrechtlichen Fragen und Konflikten, welche nicht explizit aufgeführt wurden. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten erweisen sich regelmässig als vielschichtig und erfordern die Berücksichtigung verschiedener Rechtsquellen. Eine kompetente Beratung in Ihren arbeitsrechtlichen Belangen ist daher von grosser Wichtigkeit und gleichzeitig unser Ziel.
Sollten sich dennoch Uneinigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben, streben wir grundsätzlich einvernehmliche Lösungen an, wobei die Interessen unserer Mandanten nach wie vor im Vordergrund stehen und weitmöglichst gewahrt bleiben. Die Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch einen Anwalt für Arbeitsrecht bietet in solchen Fällen einen vielversprechenden Ansatz, der häufig mit einer aussergerichtlichen, gütlichen Einigung endet.
Erweist sich eine solche Einigung trotz aller Bemühungen als unwahrscheinlich, setzen wir die Rechte unserer Klienten vor Gericht durch und begleiten sie souverän durch den Prozess. Unser Anwaltsbüro mit Standorten in St. Gallen und Zürich vertritt dabei sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor allen schweizerischen Gerichten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.