Wir führen für unsere Klienten Prozesse vor allen schweizerischen Gerichten und schöpfen dabei alle uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel vollumfänglich aus, um ihre Interessen und Rechte bestmöglich zu wahren. Ein besonderes Augenmerk unserer Anwaltskanzlei in Zürich und St. Gallen liegt auf dem Verfahrensrecht - Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei verschiedene Dinge, und Prozesse werden häufig aufgrund verfahrensrechtlicher Feinheiten gewonnen oder verloren.
Allerdings möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass einvernehmliche Einigungen für uns stets Priorität haben; insbesondere im Streitfall mit Behörden lassen sich in der Regel sachliche und für beide Seiten vorteilhafte Lösungen finden. Die schweizerischen Behörden sind bekannt für ihre pragmatische und geradezu kundenfreundliche Vorgehensweise; es wäre töricht, diesen Standortvorteil der Schweiz ohne Not zugunsten eines Prozesses zu verspielen.
Auch im Konflikt mit Privatpersonen oder Unternehmen lassen sich häufig einvernehmliche Lösungen erzielen; somit suchen wir normalerweise vor jedem Prozess das Gespräch mit dem Rechtsbeistand der Gegenpartei, um einen letzten Vermittlungsversuch zu begehen.
Wir beraten und vertreten unsere Klienten auch vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten im In- und Ausland, wobei wir vor allem ihre Interessen in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten durchsetzen. Dabei stehen neben juristischen auch betriebswirtschaftliche Überlegungen im Vordergrund. Diskretion ist für uns in jedem Fall eine Selbstverständlichkeit, denn die Reputation unserer Klienten liegt uns am Herzen.