Das Thema Erbschaft wird jeden Menschen im Laufe seines oder ihres Lebens einmal beschäftigen. Um allfällige Unklarheiten oder gar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist es ratsam, bereits vor Eintritt des Erbfalls ein notariell beglaubigtes Testament aufzusetzen. Die Teichmann International (Schweiz) AG ist nicht nur eine Anwaltskanzlei, sie verfügt auch über ein zugehöriges Notariat. Somit können KlientInnen bequem alle Beratungsdienstleistungen aus einer Hand beziehen. Unsere erfahrenen AnwältInnen und NotarInnen stehen Ihnen hierbei während allen Schritten zur Seite – sowohl die Formulierung des Testaments als auch dessen Beglaubigung wird bei uns vor Ort vorgenommen.
Hierbei kommt unseren KlientInnen insbesondere unsere wirtschaftliche Expertise zugute. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. hat Abschlüsse in Wirtschaftswissenschaften, Rechnungswesen und Finanzen sowie General Management. Wie er haben die meisten unserer JursitInnen eine beispiellose interdisziplinäre Ausbildung in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Recht erfahren, wodurch die Teichmann International (Schweiz) AG bestens vorbereitet ist, ErblasserInnen und ErbInnen beratend wie auch prozessierend zu vertreten.
Ein Erbe ist eine komplizierte Angelegenheit, insbesondere wenn signifikante Vermögenswerte hinterlassen wurden und mehrere Erben in Frage kommen. Banken sind hierbei kein adäquater Ansprechpartner, denn sie handeln vorwiegend in eigenem Interesse und führen so lange im Namen des Erblassers oder der Erblasserin Transaktionen durch, bis sie über den Todesfall unterrichtet wurden. Die Aufteilung der Vermögenswerte auf einem Konto gestaltet sich sodann schwierig und erfordert einen erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin für Erbrecht. Hierbei ist die Teichmann International (Schweiz) AG die erste Adresse, denn unser internationales Netzwerk und die Multinationalität unserer Mitarbeitenden ermöglichen es uns, sowohl in nationalen als auch in internationalen Kontexten stets im besten Interesse unserer Klientschaft zu handeln. Auch die Aufteilung von Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten ist eine komplexe Angelegenheit, welche unter allen Umständen durch einen erfahrenen Anwalt oder eine erfahrene Anwältin beaufsichtigt und betreut werden sollte.
Weiterhin verfügen die JuristInnen der Teichmann International (Schweiz) AG über eine beeindruckende Expertise im Medizin- und Medizinstrafrecht – unter anderem im Bereich der Sterbehilfe, welche in der Schweiz unter gewissen Umständen legal ist. Die Schweiz ist eines von nur vier Ländern innerhalb Europas, welches den assistierten Suizid ermöglicht, wobei die Schweiz grundsätzlich auch AusländerInnen einen assistierten Suizid ermöglicht. Der Wunsch eines unheilbar kranken Patienten oder einer Patientin, seinem oder ihrem Leiden ein Ende zu bereiten ist mit einer Vielzahl bürokratischer Hindernisse verbunden. Darüber hinaus könnte allfälligen «Beihelfern» eine strafrechtliche Verfolgung im Wohnsitzland drohen. Nicht zuletzt gilt es auch hier, die Erbschaft zu organisieren.
Daher ist es unerlässlich, schweizerische RechtsexpertInnen, welche mit der Thematik vertraut sind, in diesen hochsensiblen Akt zu involvieren. Die AnwältInnen unserer Anwaltskanzlei fungieren für Sie als vertrauens- und verständnisvolle AnsprechpartnerInnen in dieser schwierigen Situation und nutzen alle verfügbaren rechtlichen Mittel, um Ihr Selbstbestimmungsrecht und Ihre Wünsche zu vertreten. Auch in anderen medizinrechtlichen Fragen stehen Ihnen die erfahrenen ExpertInnen unserer Kanzlei jederzeit beratend und prozessierend zur Seite.
Unseren AnwältInnen und NotarInnen gelingt es gekonnt, einen multidisziplinären Ansatz zu wählen und Ihre individuellen Bedürfnisse hierbei stets im Blick zu behalten, sodass eine für alle Parteien optimale Lösung gefunden werden kann. Hierbei streben wir stets einvernehmliche Lösungen an. Sollte sich eine einvernehmliche Lösung allerdings als unwahrscheinlich erweisen, vertreten wir Sie souverän und zielführend vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden.