Das Erbrecht bestimmt, wer Erbe im betreffenden Einzelfall ist und wie der Nachlass des Erblassers zwischen den Erben aufgeteilt wird. Jede natürliche Person kann grundsätzlich Erbe werden und wird selbst einmal Erblasser sein. Das Verfassen von Testamenten, Erbverträgen und Erbteilungsverträgen gestaltet sich jedoch in einem Grossteil der Fälle als sehr komplex. Die Nachlassplanung kann sich sodann auch mit der Weitergabe eins Geschäfts an die nächste Generation oder an Dritte beschäftigen – es liegt in der Natur der Sache, dass der kompetente Umgang mit betreffenden Fragen eine gewisse Expertise voraussetzt. Gleichzeitig können sich auch Fragen im Zusammenhang mit Stiftungen oder Trusts, welche in der schweizerischen Rechtsordnung gar nicht vorgesehen sind, stellen. Wir beraten unsere Klienten in allen erbrechtlichen Belangen und stellen uns auch gerne neuen Herausforderungen.
Im Erbfall kommt es regelmässig zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben. Die frühzeitige Konsultation eines Anwalts für Erbrecht hingegen kann häufig alle Betroffenen vor Komplikationen und Streit bewahren - im Idealfall findet eine Rechtsberatung in einem unserer Büros in St. Gallen oder Zürich noch vor Eintritt des Erbfalls statt. Unser Notariat beurkundet in diesem Zusammenhang letztwillige Verfügungen. So können wir unseren Mandanten eine umfassende Betreuung anbieten.
Sollte der Erbfall bereits eingetreten sein, ist es zunächst unser Anliegen, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen, mit der alle Erben zufrieden sind. Häufig handelt es sich dabei um Familienmitglieder; somit gilt es ebenfalls, eine Zerrüttung des persönlichen Verhältnisses zu vermeiden. Bestenfalls sind alle Parteien durch einen Anwalt für Erbrecht vertreten.
Bei Bedarf setzen wir Ihre Rechte auch vor den zuständigen Gerichten durch; die routinierte und verlässliche Begleitung unserer Klienten durch den gesamten Prozess ist dann eine Selbstverständlichkeit.