Die Schweiz ist aus mehreren Gründen ein beliebtes Domizil für vermögende Privatpersonen: Sie lockt mit vorteilhafter Besteuerung, vergleichsweise simplen Firmengründungen sowie einem hohen Lebensstandard und besten Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Letztere machen die Schweiz zu einem beliebten Studienort für Personen aus aller Welt. Weiterhin ist die Schweiz sowohl politisch als auch wirtschaftlich von hoher Sicherheit geprägt und befindet sich im Herzen Europas. Auch kulturell und naturell hat die Schweiz viel zu bieten, was sie gleichzeitig zu einem beliebten Feriendomizil macht.
Sollten Sie Interesse an einer Steueroptimierung und Risikodiversifizierung haben, ist die Schweiz genau die richtige Adresse, denn die schweizerischen Banken bieten ein hohes Mass an Sicherheit und Diskretion. Die ExpertInnen der Teichmann International (Schweiz) AG verfügen über eine weitreichende Expertise im Bereich Steuern und Finanzen und bieten Ihnen und Ihrer Familie hierbei eine Rundumbetreuung.
Insbesondere hat unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M, Abschlüsse in Wirtschaftswissenschaften sowie Rechnungswesen und Finanzen, General Management und mehr. Auch unsere JuristInnen sind interdisziplinär ausgebildet und verfügen über eine umfangreiche Expertise im Bereich des Finanzwesens und der Besteuerung. Somit sind wir bestens darauf vorbereitet, Ihnen im Rahmen unserer Tätigkeit als Anwaltskanzlei und Notariat hochqualitative Beratungen aus einer Hand zu liefern.
Unter anderem eröffnen wir Konten für Personen, welche keinen Wohnsitz in der Schweiz besitzen. Die Gründe für eine solche Kontoeröffnung können vielfältig sein, hängen jedoch oft mit einer Risikodiversifizierung zusammen. KlientInnen, deren heimisches Bankensystem mit Risiken wie Inflation oder Devaluation zu kämpfen hat, oder welche aufgrund ihrer politischen Exponiertheit gewissen Risiken ausgesetzt sind, schätzen die Expertise und Diskretion des schweizerischen Bankensektors. In anderen Fällen nutzen KlientInnen schweizerische Konten, um für die Zukunft ihrer Nachkommen zu sorgen, sollten diese in ihrem Wohnsitzland nicht erbberechtigt sein (bspw. aufgrund von Geschlecht oder Religion).
Unsere erfahrenen ExpertInnen begleiten Sie zu Terminen mit der Bank, unternehmen Verhandlungen mit Banken und Behörden im In- und Ausland und stellen sicher, dass ein für Sie bestmögliches Ergebnis erzielt werden kann. Insbesondere können die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Eröffnung eines Bankkontos je nach Bank variieren und die Preisbildung kann hierbei intransparent sein. Die routinierten AnwältInnen unserer Kanzlei unterstützen Sie in der Verhandlung dieser Konditionen, um ein Angebot zu erzielen, welches im besten Fall alle wichtigen Gebühren transparent abdeckt.
US-KundInnen sollten beachten, dass nur Banken, welche eine Lizenz der Securities and Exchange Commission halten, KundInnen aus den USA betreuen dürfen. Ähnliches gilt für kanadische KundInnen. Die Teichmann International (Schweiz) AG betreut MandantInnen aus aller Welt und ist somit bestens mit den Bedürfnissen ihrer internationalen Kundschaft betraut. Gern sind wir Ihnen in der Wahl einer geeigneten Bank behilflich und betreuen Sie während des gesamten Prozesses.
Ausserdem sind schweizerische Privatbanker weltweit führend im Bereich des Portfolio-Managements. Alle Kunden, welche auf lange Sicht ihre Vermögenswerte steigern wollen, benötigen Zugang zu solchen exklusiven Privatbankern. Dieser lässt sich jedoch meist nur durch Empfehlungen erschliessen. Aufgrund unseres grossen professionellen Netzwerks können die AnwältInnen unserer Kanzlei Ihnen bei der Herstellung dieser Kontakte behilflich sein und alle administrativen Vorkehrungen in die Wege leiten.
Selbstverständlich kann ein schweizerisches Bankkonto eingefroren werden, sollte beispielsweise ein Geldwäschereiverdacht bestehen oder ein internationaler Antrag auf Rechtshilfe vorliegen. Unsere Kanzlei ist auf derartige Fälle spezialisiert und hat in der Vergangenheit erfolgreich unrechtmässige Einfrierungen der Vermögenswerte unserer KlientInnen rückgängig gemacht. Auch bei der Schliessung Ihres schweizerischen Bankkontos sind wir Ihnen gern behilflich.
Gern stehen die ExpertInnen unserer Kanzlei Ihnen ausserdem auch bei allen Fragen betreffend Erbe eines schweizerischen Bankkontos beratend und prozessführend zur Seite. Die erfahrenen ExpertInnen unserer Kanzlei stellen im Auftrag der ErbInnen Kontakt mit Banken sowie Steuerbehörden her, um die Deklarierung des Erbes in die Wege zu leiten. Unsere Anwaltskanzlei mit Notariat in St. Gallen steht Ihnen für amtliche Beglaubigungen ausländischer Dokumente gern zur Verfügung. Die erfahrenen AnwältInnem unserer Kanzlei identifizieren darüber hinaus auch ruhende Vermögenswerte, auf welche Sie Anspruch haben, routiniert und schliessen das betreffende Bankkonto nach deren Übertragung an Sie.
Die ExpertInnen der Teichmann International (Schweiz) AG sind weiterhin bestens mit der internationalen Steueroptimierung vertraut. Die Pauschalbesteuerung ist eine schweizerische Einzigartigkeit, weshalb es sich empfiehlt, einen erfahrenen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren. Im Rahmen unserer holistischen Beratung unterstützen wir Sie hierbei in der Wahl eines geeigneten Wohnorts, stellen Kontakt zu Banken her und leiten alle notwendigen Schritte in die Wege.
Basierend auf Ihren individuellen Bedürfnissen ermitteln unsere erfahrenen JuristInnen, unter anderem auch, welche Währungen Sie mit Ihrem schweizerischen Konto verknüpfen sollten. Auch der Kontakt zu schweizerischen Steuerbehörden wird durch uns hergestellt. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen das auf Ihre Ausgangslage abgestimmte, optimale Vorgehen, um sowohl wirtschaftlich sinnvolle als auch zielführende Lösungen der Steueroptimierung zu entwickeln. Aufgrund unserer weitreichenden Expertise und langjährigen Erfahrung können wir ausserdem den besten Pauschalbesteuerungsvertrag für Sie aushandeln. Dieser Prozess beansprucht im Normalfall nur wenige Wochen.