Geldwäsche ist eine komplexe kriminelle Praxis, die darauf abzielt, die illegale Herkunft von Geldern zu verschleiern und sie in den Wirtschaftskreislauf zu integrieren. Dabei spielt der Nachweis der Vermögenswerte eine grosse Rolle. Geldwäscher müssen eine plausible Geschichte rund um ihre illegal erworbenen Gelder erstellen, damit sie den Behörden und Banken gegenüber den Anschein von Legalität wahren und den Verdacht der Strafverfolgungsbehörden vermeiden können. Dabei handelt es sich um einen zentralen Bestandteil der Geldwäschepraxis denn ein Täter, der fünf Millionen Euro Bargeld erhalten hat, befindet sich in einer anderen Ausgangslage, als jemand, der fünf Millionen Euro als M & A Transaktion getarnt überwiesen bekommt. Der Beitrag und das Video zeigen auf, wie intelligente Täter die vermeintlich legale Herkunft der Vermögenswerte nachweisen.
Kauft jemand beispielsweise eine Immobilie, so muss die legale Herkunft dieser vermeintlich legalen Vermögenswerte plausibilisiert werden. Eine beliebte Taktik ist es, ein fiktives legales Einkommen oder eine legale Geschäftstätigkeit vorzutäuschen, um die Herkunft der Gelder zu erklären. Die Gründung von Scheinunternehmen, die Erstellung von gefälschten Rechnungen oder eine manipulierte Buchführung dienen diesem Zweck. Zudem werden oftmals auch scheinbar legitime Transaktionsgeschichten geschaffen, wie der Kauf von Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten. Diese Transaktionen können auch über mehrere Stufen oder Länder hinweg durchgeführt werden, um die Nachverfolgung zu erschweren und den Anschein von Legitimität zu wahren.
Ein Beispiel dafür ist, wenn ein Strohmann Gesellschaften gründet und diese Gesellschaften wiederum Tochtergesellschaften gründet, diese an ein multinationales Unternehmen verkauft, und es so auf dem Papier nach einer Venture Capital oder einer M&A Transaktion aussieht. In der Praxis schickt beispielsweise ein Amtsträger ein multinationales Unternehmen, welches ein Bestechungsgeld bezahlen soll oder will zu diesem Strohmann, damit es diesem eine seiner Tochtergesellschaften abkauft. Dieser Kauf dient als Bestechungsgeld. Offiziell besteht zwischen dem ausländischen Amtsträger und dem Strohmann und seiner Holding und den Tochtergesellschaften keine Verbindung. Somit ist es kaum nachweisbar, dass das Unternehmen, das Bestechungsgeld eigentlich dem ausländischen Amtsträger bezahlt hat.
Weitere Informationen zum Thema Geldwäsche finden Sie im Buch «Methoden der Geldwäscherei» von Dr. iur. Dr. rer. pol. LLM. Fabian Teichmann.
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