de en ru it fr

Scheidung und nun?

Eine Eheschliessung wie auch eine Scheidung führen zu einigen wirtschaftlichen als auch persönlichen Konsequenzen. Eine Scheidung ist ein einschneidender Akt und es stellen sich viele Fragen in Bezug auf die Regelung des Vermögens bzw. die Auflösung des Güterstandes, die Familienwohnung und das Sorgerecht und den Unterhalt für allfällige Kinder. Zudem kann eine Scheidung einvernehmlich oder einseitig auf Klage eines Ehepartners erfolgen. Abhängig davon, welchen Weg man wählt, sind andere Voraussetzungen zu beachten. Zudem empfehlen wir Ihnen bei jeder Scheidung, eine rechtliche Beratung beizuziehen.

Konsequenzen der Eheschliessung

Mit dem Eingehen der Ehe verpflichten sich Ehepartner zu einer umfassenden Lebensgemeinschaft, in welcher sie sich Treue und Beistand schulden. Doch das Eingehen der Ehe beinhaltet nicht nur die Pflicht zur Treue, sondern auch wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen wie die Namens- und Zivilstandsänderung. Die Ehepartner sind infolgedessen gegenseitig erbberechtigt, geniessen einen besonderen Schutz ihrer ehelichen Wohnung und können Verpflichtungen für den anderen eingehen. Sie wählen ihren Güterstand, also ob sie gemeinsam über ihr Vermögen verfügen möchten oder eine Trennung wünschen.

Fragestellungen und Konsequenzen bei Auflösung einer Ehe

Das Eingehen einer umfassenden und auf Dauer ausgelegten Lebensgemeinschaft ist ein einschneidender und lebensverändernder Akt. Doch genauso wie sich die Ehepartner während der Ehe verändern, so verändern sich die gesellschaftlichen Werte und die „auf Dauer“ ausgelegte Ehe wird immer mehr zu einer befristeten Partnerschaft. Doch was sind die Konsequenzen einer Auflösung der Ehe und welche Rechte haben geschiedene Ehepartner gegenüber dem/der ehemaligen PartnerIn?

Mit der Scheidung werden all jene Entscheidungen hinterfragt und müssen neu geregelt werden. Die naheliegendste Konsequenz einer Scheidung ist die Änderung des Zivilstandes in die Bezeichnung „geschieden“, der somit offiziellen Auflösung der Ehe. Ebenfalls verlieren die ehemaligen Lebenspartner ihren gegenseitigen Erb-sowie Sozialversicherungsanspruch. Sie dürfen nicht mehr in fremden Namen Verpflichtungen eingehen, lösen ihre gemeinsame Wohnung auf und regeln den nachehelichen Unterhalt. Derjenige Partner, welcher aufgrund der familiären Situation nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, hat nun Anspruch auf Unterhalt, sollte er oder sie für seine oder ihre Lebensweise nicht in zumutbarer Weise aufkommen können. Zudem haben die Partner das Recht, wieder ihren Ledignamen anzunehmen, sollten sie diesen bei der Heirat abgelegt haben.

Doch nicht alle Änderungen sind so logisch und einfach nachvollziehbar. Wie sieht es bezüglich der Auflösung des gemeinsamen Vermögens aus? Wer bekommt das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder und wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?

Das Ziel des schweizerischen Scheidungsrechts ist, dass die Folgen einer Scheidung sowohl für die Ehepartner als auch für deren Kinder so gerecht wie möglich geregelt werden.

Auflösung des Güterstandes

Grundsätzlich leben die Ehepartner von Gesetzes wegen im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dies bedeutet konkret, dass sie nach der Scheidung Anspruch auf je die Hälfte des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens haben, welches auch Errungenschaft genannt wird. Ihr eingebrachtes Vermögen, beispielsweise Bankkonten mit Geldern vor der Ehe oder vererbten Schmuck, nehmen sie wieder zurück. Sie können jedoch auch den Güterstand der Gütergemeinschaft oder Gütertrennung mit der Ehe wählen. Für die Ausarbeitung eines Ehevertrages können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld wenden.

Kinder

Doch wer kriegt nun die Kinder? Das Sorgerecht wird im Normalfall beiden Elternteilen gemeinsam zugesprochen. Sie sorgen somit gemeinsam für die Erziehung der Kinder. Bei wem diese aber letzten Endes wohnen, wird mit der Obhut geklärt. Sollten sich die Eltern nicht einig sein, bei wem die Kinder wohnen sollen, wird ein Richter einem Elternteil die Obhut zusprechen. Diese wird normalerweise demjenigen Elternteil zugesprochen, der bis anhin für die Betreuung des Kindes verantwortlich war. Der andere Elternteil bekommt ein Besuchsrecht und hat dadurch Anspruch, sein Kind in regelmässigen Abständen zu sehen.

Familienwohnung

Auch die Frage bezüglich der Wohnung kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich gilt, dass kein Ehepartner ohne Zustimmung des anderen die Familienwohnung kündigen kann. Im Streitfall spricht das Gericht derjenigen Person die Wohnung zu, welche den grösseren Nutzen daraus ziehen kann. Sollten gemeinsame Kinder vorhanden sein, wird die Wohnung meistens dem/der obhutsberechtigten Ehepartner*in zu gesprochen. Auch Wohnungen, welche speziell an gewisse Einschränkungen angepasst wurde (beispielsweise Rollstuhlgerecht), werden in der Regel jenem eingeschränkten Partner zugewiesen, da es für ihn oder sie mit einer grösseren Belastung verbunden ist, umzuziehen.

Voraussetzungen einer Scheidung

Das Gesetz unterscheidet zwischen der Scheidung auf gemeinsames Begehren und der Scheidung auf Klage eines Ehegatten. Bei der Scheidung auf gemeinsames Begehren beantragen die Ehepartner die Scheidung eivernehmlich beim Gericht Dazu müssen sie sich bei einer umfassenden Einigung nach Art. 111 ZGB über sämtliche Folgen der Scheidung geeinigt haben. Im Falle einer Teileinigung (Art. 112 ZGB) lassen Sie das Gericht über die Uneinigkeiten bei den Scheidungsfolgen entscheiden. In Deutschland besteht bei einer einvernehmlichen Einigung sogar die Möglichkeit, eine aussergerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Bei der Klage auf Scheidung eines Ehegatten kann die Scheidung einerseits nach zweijährigem Getrenntleben (Art. 114 ZGB) oder aus Gründen der Unzumutbarkeit noch vor Ablauf der Zweijahresfrist (Art. 115 ZGB) beantragt werden. In Deutschland dagegen gilt eine Trennungsfrist von 12 Monaten.

Kosten und Dauer einer Scheidung

Die Kosten hängen davon ab, ob eien Scheidung einvernehmlich oder auf einseitiges Begehren erfolgt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung haben die Gerichte und die Anwälte weniger Aufwand. Zudem bestimmt die Komplexität der Lage die Höhe der Scheidungskosten. Auch die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von der Komplexität des Sachverhalts ab. Eine einvernehmliche Scheidung dauert meist etwa sechs Monate. Eine einvernehmliche Scheidung spart somit Zeit und Kosten.

Rechtliche Vertretung bei einer Scheidung

Eine rechtliche Vertretung ist bei jeder Scheidung zu empfehlen. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen können viele Emotionen im Spiel sein und zudem ist es wichtig, dass eine Scheidungskonvention einwandfrei aufgesetzt wird, um sie ohne Komplikationen vor Gericht durchsetzen zu können. Auch in Deutschland empfiehlt sich eine rechtliche Vertretung beizuziehen, da das Scheidungsrecht aus einer Kombination von unterschiedlichen Gesetzen besteht und schnell komplex werden kann. Zudem sollten die Folgen einer Scheidung, welche die gesamte Lebenssituation betreffen, gut organisiert sein. Gerne können Sie sich an unsere Anwälte und Anwältinnen in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld wenden.

Sie brauchen juristischen Beistand?

Dann kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen