de en ru it fr

Wie berechnet man Unterhalt?

Die Berechnung des Unterhalts hängt von vielen Faktoren ab. Für die komplexe Berechnung sind viele verschiedene Kriterien und Unterlagen zu prüfen. Demzufolge trifft bei einer Scheidung in der Schweiz, bezüglich der Höhe des Unterhalts, das Gericht die finale Entscheidung. Gerne beraten und unterstützen Sie unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld bei unterhaltsrechtlichen Fragen.

Kindesunterhalt

Gemäss Art. 176 umfasst der Kindesunterhalt in der Schweiz die Pflege und Betreuung des Kindes, die Erziehung des Kindes und die Geldzahlungen für Erziehungs-, Betreuungs- und Lebenshaltungskosten des Kindes. Die Elternteile sind gleichermassen für die Besorgung des ausreichenden Kindesunterhalts verantwortlich.

Der Kindesunterhalt setzt sich aus dem Barunterhalt und dem Betreuungsunterhalt zusammen. Zudem wird die Berechnung von vielen Faktoren beeinflusst. Er berechnet sich nach der Höhe des Einkommens, der Lebenssituation, der gelebten Betreuungssituation, der Leistungsfähigkeit beider Elternteile, des Vermögens des Kindes und der Bedürfnisse des Kindes.

Die durchschnittlichen Kosten eines Kindes ergeben sich aus der Zürcher Kinderkostentabelle. Zudem ist bei knappen finanziellen Mitteln, primär das Existenzminimum des Unterhaltsschuldners zu wahren. Das diesen Beitrag übersteigende Einkommen ist in erster Linie für den Barunterhalt, in zweiter Priorität für den Betreuungsunterhalt und in dritter Priorität für den nachehelichen Unterhalt zu verwenden.

Barunterhalt:

Der Barunterhalt deckt die realen Kosten für die Unterkunft, die Krankenkasse, die Ausbildung, die Kleidung oder die Nahrungsmittel. Der Grundbedarf wird anhand der Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums des Wohnkantons für Nahrung, Kleidung, Körperpflege etc. berechnet. Dazu kommen die Wohnkosten, die nach «grossen und kleinen Köpfen» zu berechnen sind. Das heisst, die Kosten der Kinder werden nur halb so stark berücksichtigt, wie die der Erwachsenen. Des Weiteren werden Gesundheitskosten, Kosten für die Fremdbetreuung, Steuern und verschiedene Kosten, wie Schulgeld, Ferien etc. berücksichtigt.

Betreuungsunterhalt:

Dieser gleicht die finanziellen Einbussen für die Kinderbetreuung aus. Er berechnet sich nach dem Lebenshaltungskostenmodell. Der Bedarf der betreuenden Partei wird anhand der Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums berechnet. Um die Höhe des Betreuungsunterhalts zu berechnen ist im letzten Schritt, das Einkommen der betreuenden Partei vom errechneten Bedarf abzuziehen.

Nachehelicher Unterhalt

Die vermögenstechnische Situation zum Zeitpunkt der Scheidung dient als Ausgangslage. Des Weiteren hängt die Berechnung des nachehelichen Unterhalts von der Leistungsfähigkeit der Ehegatten ab. Falls die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht für die Deckung des Existenzminimums beider Parteien ausreichen, muss dem Unterhaltsverpflichteten das betreibungsrechtliche Existenzminimum verbleiben. Bei ausreichenden Verhältnissen wird der Überschuss, nach Deckung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums, hälftig geteilt.

Die Unterhaltshöhe wird zum Zeitpunkt der Scheidung festgelegt. Bei veränderten Lebensverhältnissen oder einem aussergewöhnlichen Bedarf des Kindes wie beispielsweise bei medizinischer Versorgung, kann eine Neubeurteilung angezeigt sein. Diese kann einvernehmlich, zwischen den beiden Elternteilen erfolgen oder falls nötig, von einem Gericht entschieden werden. Haben sich Ihre Lebensverhältnisse geändert und brauchen Sie Unterstützung bei der Neubeurteilung? Unsere Anwälte und Anwältinnen für Familienrecht helfen Ihnen gerne dabei.

Sie brauchen juristischen Beistand?

Dann kontaktieren Sie uns noch heute. Unsere erfahrenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Seite.

Jetzt Kontakt aufnehmen