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Vorladung erhalten – Was tun?

Es kann ein unangenehmes Gefühl hervorrufen, wenn man eine schriftliche Vorladung gemäss Art. 201 StPO erhält. Die Vorladung könnte darin bestehen, dass man als beschuldigte Person, Zeuge oder Auskunftsperson vorgeladen wird. In jeder dieser Rollen gibt es wichtige Grundsätze zu beachten, die insbesondere für die beschuldigte Person und Auskunftsperson von wesentlicher Bedeutung sind.

Was ist eine Vorladung?

Eine Vorladung ist eine formelle Aufforderung, an einer Verfahrenshandlung telzunehmen und muss gemäss Art. 201 StPO schriftlich ergehen. Die Vorladung muss mindestens drei Tage vor einer Verfahrenshandlung im Vorverfahren und mindestens 10 Tage vor einer Gerichtsverhandlung zugestellt werden (Art. 202 StPO). Es besteht eine Erscheinungspflicht und bei unentschuldigtem Fernbleiben kann mit einer Ordnungsbusse bestraft und gegebenfalls polizeilich vorgeführt werden gemäss Art. 205 StPO.

Was ist zu tun, wenn man eine Vorladung erhalten hat?

Eine polizeiliche Vorladung kann verunsichern. Insbesondere dann, wenn man nicht genau weiss, warum man vorgeladen wurde oder in welchem Zusammenhang man mit einem Ermittlungsverfahren steht. In einer solchen Situation ist es entscheidend und sehr ratsam, Ruhe zu bewahren. Impulsive Reaktionen sowie das Aussagen am Telefon oder während der Vorabgespräche sind zu unterlassen. Der Vorladung ist auf jeden Fall Folge zu leisten. Wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann, ist unverzüglich der Strafbehörde mitzuteilen um weitere Konsequenzen zu vermeiden. Bevor über die jeweiligen Rechte und Pflichten aufgeklärt wurden, sollten keinerlei Details preisgegeben werden. Dies ist insbesondere in frühen Ermittlungsstadien zu empfehlen, wenn noch unklar ist, über welche Informationen die Behörden verfügen. Wenn telefonischer Kontakt aufgesucht wird, ist es ratsam, höflich nach der eigenen Rolle zu fragen, in der man vorgeladen wurde. Die Unterscheidung, ob man als beschuldigte Person, Zeuge oder Auskunftsperson vorgeladen wurde ist dabei wichtig. Sie ist insofern bedeutend, als sich die Rechte und Aussagepflicht je nach Rolle erheblich unterscheiden können. Ein besonders wichtiger Schritt im Umgang mit einer polizeilichen Vorladung ist es, sich rechtzeitig einen Rechtsbeistand zu holen. Ein Anwalt kann helfen, die Vorladung richtig einzuordnen und die Rechte zu wahren. Insbesondere als Beschuldigter oder Auskunftsperson ist es empfehlenswert, sich vor der Vorladung rechtlichen Rat zu holen.

Aussageverweigerungsrecht

Als beschuldigte Person oder Auskunftsperson hat man das Recht, die Aussage zu verweigern. Gerade in den frühen Stadien eines Ermittlungsverfahrens, wenn noch nicht klar ist, welche Informationen die Strafverfolgungsbehörde über den Fall hat, kann es ratsam sein, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Nehmen Sie Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Einer unseren erfahrenen Anwälten kann Sie diesbezüglich beraten und Ihnen dabei helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Eine Vorladung bei der Polizei ist keine Einladung zu einem lockeren Gespräch. Es ist darauf zu achten, keine spontanen Bemerkungen oder unbeabsichtigte Geständnisse zu machen. Damit könnte man sich unbewusst belasten. Ein Rechtsanwalt kann Sie darüber informieren, wie Sie sich korrekt verhalten, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

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