Hausdurchsuchung: Wie verhalte ich mich richtig?
Eine Hausdurchsuchung ist für viele Menschen eine ungewohnte und beängstigende Erfahrung. Aus rechtlichen Gründen ist es für Betroffene wichtig zu wissen, wie sie sich in einer solchen Situation zu verhalten haben. Dieser Beitrag zeigt Ihnen dazu einige wichtige Leitlinien auf.
Findet bei Ihnen eine Hausdurchsuchung statt oder hat soeben eine stattgefunden? Kontaktieren Sie gerne unsere Anwälte und Anwältinnen in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld. Sie stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und unterstützen Sie in dieser Situation.
- Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich den Durchsuchungsbefehl der Beamten zeigen und lassen Sie sie danach in Ihre Wohnung oder Ihr Haus. Sie dürfen weder Beweismittel vernichten, indem Sie sie beispielsweise verbrennen oder aus dem Fenster werfen und nicht davonlaufen. Jedoch ist es Ihnen erlaubt, sich passiv zu verhalten. Sie müssen den Beamten nicht mitteilen, dass Sie beispielsweise über einen Hobbyraum verfügen.
- Wichtig ist, dass Sie Ihre Rechte nutzen. Sie haben das Recht, einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren. Diese können Sie während der Durchsuchung unterstützen und Ihre Interessen vertreten. Wir empfehlen Ihnen, sich in einem solchen Fall, unbedingt an einen Anwalt oder eine Anwältin zu wenden.
- Sie sind nicht verpflichtet, Aussagen zu machen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass Sie vor Absprache mit einem Anwalt oder einer Anwältin keine Informationen preisgeben. Diese dient Ihrem eigenen Schutz und verhindert möglich Missverständnisse.
- Passen Sie auf, dass Sie bei angeblich «informellen» Gesprächen mit der Polizei, keine, Sie belastenden Aussagen machen. Auch nach einer Verhaftung sollten Sie sich während der Autofahrt mit der Polizei, keine Plaudereien über den Fall erlauben.
- Sie haben das Recht, für die zu beschlagnahmenden Gegenstände oder Aufzeichnungen, eine Siegelung zu verlangen. Dies bewirkt, dass die Strafverfolgungsbehörden die versiegelten Gegenstände bis zur Entsiegelung durch das Gericht, nicht einsehen darf.
- Als wichtiges Praxisbeispiel ist anzumerken, dass Sie nicht verpflichtet sind, Ihren Mobiltelefon-Code preiszugeben. Besprechen Sie sich diesbezüglich mit einem Anwalt oder einer Anwältin. Gerne stehen Ihnen unsere Anwälte und Anwältinnen in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld zur Verfügung.
- Nach Abschluss der Durchsuchung sollten Sie eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls erhalten. Dieses müssen sie sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen. Bei Unstimmigkeiten helfen Ihnen unsere Anwälte und Anwältinnen für Strafrecht helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie bei der Einleitung allfälliger rechtlicher Schritte.
Kurzgesagt, ist es in solch einer Situation wichtig, die Ruhe zu bewahren, seine Rechte zu kennen und einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen.