Es gibt verschiedene Arten eines Führerausweisentzugs. Es gibt den Warnungsentzug und den Sicherungsentzug. Der Warnungsentzug wird in drei Unterkategorien unterteilt. Je schwerer die Widerhandlung, desto länger dauert der Entzug des Führerausweises.
Warnungsentzug: Der Warnungsentzug hat eine verkehrserzieherische oder präventive Wirkung zum Ziel.
Sicherungsentzug: Der Sicherungsentzug dient dem Schutz der Allgemeinheit vor ungeeigneten Verkehrsteilnehmern. Der Führerausweis wird dabei auf unbestimmte Zeit entzogen. Ein Sicherungsentzug findet in folgenden Fällen statt:
Erfolgt ein Sicherungsentzug, so ist es notwendig, dass die Fahreignung von einer verkehrsmedizinischen oder verkehrspsychologischen Fachstelle geprüft wird. Wird die Fahreignung dabei verneint, erfolgt der Sicherungsentzug auf unbestimmte Zeit. Danach liegt es in der Zuständigkeit der betroffenen Person, die Behebung des Fahreignungsmangels sicherzustellen und diese dem Strassenverkehrsamt nachzuweisen. Vor dem Entscheid über diese Administrativmassnahme erhalten Sie die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Unsere Anwälte und Anwältinnen für Verwaltungsrecht in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.
Das Entzugsverfahren wird parallel zum Strafverfahren geführt. Beide Verfahren sind miteinander verknüpft. Wurde eine Strafverfügung angenommen, ohne diese anzufechten, besteht somit im Verwaltungsverfahren keine Handlungsmöglichkeit mehr, da der Sachverhalt bereits anerkannt wurde.
Eine Anfechtung des Verwaltungsverfahrens lohnt sich in folgenden Fällen:
Zweifeln Sie an der Rechtmässigkeit eines Strafverfahrens oder eines Verwaltungsverfahrens, so lohnt sich ein Gespräch mit einer Anwältin oder einem Anwalt für Strafrecht oder Verwaltungsrecht. Benötigen Sie Hilfe, können Sie sich gerne bei einem unserer Anwälte oder einer unserer Anwältinnen in Zürich, St. Gallen oder Frauenfeld melden.
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