Der Artikel beschäftigt sich mit der Problematik der Geldwäscherei in Deutschland. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Pablo-Eduardo Schnell verfasst und im Januar 2023 in der Fachzeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) veröffentlicht. Deutschland weist aufgrund seiner geografischen Lage, seines wirtschaftlichen Gewichts und der Verwendung von Bargeld als Zahlungsmittel bestimmte Merkmale auf, die Geldwäschereiaktivitäten begünstigen können. Obwohl die deutschen Strafverfolgungsbehörden auf die Bedrohung gut vorbereitet sind, gibt es nach wie vor Mängel in der Geldwäschebekämpfung, insbesondere bei komplexeren Geldwäschereistrategien, bei denen juristische Personen eine Rolle spielen. Eine wichtige gesetzgeberische Massnahme zur Bekämpfung der Geldwäscherei stellte die Abschaffung des Vortatenkatalogs dar, wodurch nun jede Straftat als Vortat für Geldwäscherei dienen kann. Eine weitere Massnahme wurde in der Form des Transparenzregisters ergriffen, welches wirtschaftlich berechtigte Personen von Gesellschaften erfasst. Es bleibt jedoch fraglich, ob das Transparenzregister effektiv genug ist, um Geldwäschereiaktivitäten zu verhindern, da erfahrene Geldwäscher oftmals Strohmänner verwenden, um die wahren Eigentumsverhältnisse zu verbergen. Der Immobiliensektor stellt einen besonders gefährdeten Bereich für Geldwäschereiaktivitäten dar. Geldwäscher nutzen das System der Unterverbriefungen, bei dem der offizielle Preis einer Immobilie absichtlich niedrig gehalten wird und die Differenz mit Bargeld bezahlt wird. Dies ermöglicht es, Steuern zu umgehen und inkriminiertes Bargeld in Immobilien zu investieren. Geldwäscher können auch den Wert der Immobilie durch Renovierungen erhöhen, um die Herkunft des Geldes weiter zu verschleiern. Dieses System ist praktisch, da selbst unabhängige Verkäufer einen Anreiz haben, Bargeld zu entgegenzunehmen, um Steuern zu sparen. Zusätzlich vermieten Geldwäscher Immobilien an Dritte oder fälschen Mietverträge, um einen legalen Einkommensstrom vorzutäuschen. Notare sind zwar in den Verkaufsprozess von Immobilien involviert, aber das Berufsgeheimnis sowie wirtschaftliche Anreize führen dazu, dass Verdachtsmeldungen nur selten gemacht werden. Eine weitere Problematik besteht in der mangelnden Sensibilität der Akteure im Immobiliensektor für Geldwäschereiaktivitäten. Es gibt nur eine geringe Bereitschaft, verdächtige Transaktionen zu melden. Obwohl der Gesetzgeber die Sorgfaltspflichten von Akteuren im Immobiliensektor verschärft hat, sind Geldwäschereimeldungen immer noch selten. Der Goldhandel ist ebenfalls ein risikoreicher Markt für Geldwäschereiaktivitäten, insbesondere in Deutschland, wo der Kauf von Gold oft mit Bargeld erfolgt. Die Herkunft des Goldes ist sodann oft nicht nachvollziehbar, da Goldbarren verschmolzen werden können. Schliesslich wird auch der Kunsthandel von Geldwäschern missbraucht. Der Einsatz von Bargeld ist im Kunsthandel äusserst geläufig. Des Weiteren existieren keine objektiven Kriterien für die Bestimmung des Werts eines Kunstobjektes, weswegen auch hohe Beträge ohne grosse Umschweife gerechtfertigt werden können. Insgesamt zeigt sich, dass Deutschland für Geldwäscher aufgrund verschiedener Märkte und der begrenzten Sensibilität der Akteure in einigen Sektoren attraktiv ist.
Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar und Unternehmensberater auf internationaler Ebene. Er ist ebenfalls Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten und publiziert regelmässig Artikel zu strafrechtlichen Themen in unterschiedlichen Fachzeitschriften.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Schnell, P-E. (2023). Gefahren der Geldwäsche – Deutschland im Visier der Financial Action Task Force. Fachzeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC).