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Anwalt für Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht setzt sich mit Aspekten in Zusammenhang mit Personenvereinigungen auseinander. Eine Gesellschaft ist eine vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Kennzeichnend für eine Gesellschaft sind demnach die Personenvereinigung, die vertragliche Begründung sowie die gemeinsame Zweckverfolgung.

Anwalt für Gesellschaftsrecht

Im engeren Sinne versteht man unter dem Gesellschaftsrecht die Gesamtheit aller Normen, welche das Aussen- und Innenverhältnis von Gesellschaften regeln. Insbesondere behandelt das Gesellschaftsrecht die Entstehung, Beendigung, Organisation und Finanzierung von Unternehmen. Im weiteren Sinne umfasst das Gesellschaftsrecht alle Belange, welche mit der unternehmerischen Tätigkeit von Personenvereinigungen zu tun haben. Darunter fallen auch Bereiche des Handelsrechts.

Das Gesellschaftsrecht vereint rechtliche mit wirtschaftlichen Aspekten. Daher erfordert es die Expertise eines Anwalts oder einer Anwältin mit interdisziplinärer Ausbildung und einem Feingefühl für wirtschaftliche Zusammenhänge. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Teichmann, LL.M. verfügt über eine weitreichende Expertise im Bereich der Wirtschaftswissenschaften und Finanzen. Auch unser Team ist interdisziplinär ausgebildet.

Das Gesellschaftsrecht ist komplex und es sind viele Details zu beachten. Gern beraten wir Sie in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die bestmögliche Strategie für Ihr Unternehmen. Hierbei beachten wir stets Ihre individuellen Anliegen und verlieren auch wirtschaftliche Gesichtspunkte nicht aus den Augen.

Unter anderem beraten wir Sie in der Wahl der geeigneten Rechtsform, zur Finanzierung und anderen rechtlich relevanten Aspekten. Unser erfahrenes Team beantragt die nötigen Bewilligungen für Ihr Unternehmen und übernimmt administrative Wege. Wir kommunizieren für Sie mit den Behörden und gehen sicher, dass keine wichtigen Details in der Planung vernachlässigt werden.

Auch die Eintragung in das Handelsregister wird von uns vorgenommen. Das Handelsregister bezweckt die informelle Erleichterung des Geschäftsverkehrs und dokumentiert Informationen über die grundlegenden rechtlichen Verhältnisse von Unternehmen und Gesellschaften, welche es sodann Dritten zugänglich macht. Somit bildet die Publizitäts- und Informationsfunktion die Hauptfunktion des Handelsregisters.

Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in der Planung und Umsetzung von Nachfolgeregelungen, in Konkursverfahren, in Compliance-Verfahren und mehr. Hierbei nutzen wir alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel und vertreten Sie vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden.