Mit dem Tod einer Person gehen alle Aktiven und Passiven auf deren Erben über. Sind mehrere Erben vorhanden, so spricht man von einer Erbengemeinschaft. Die Personen, die einer Erbengemeinschaft angehören, können nur einstimmig und gemeinsam über ihren Nachlass verfügen. Gibt es hierbei Unstimmigkeiten zwischen den einzelnen Personen der Erbengemeinschaft, können sie individuell ihre Rechte als Erben geltend machen und auch gerichtlich durchsetzen.
Bei Differenzen zwischen den Erben bietet das Erbrecht verschiedene Klagen an. Bei der Ungültigkeitsklage können Testamente oder Erbverträge aufgrund schwerer Mängel für (teilweise) ungültig erklärt werden. Wird ein gesetzlicher Pflichtteil verletzt, so können durch die Herabsetzungsklage die Teile der eingesetzten Erben und Vermächtnisnehmer herabgesetzt werden. Zudem bietet die Erbschaftklage die Möglichkeit einen geerbten Gegenstand aus dem Besitz einer anderen Person herauszuverlangen. Anhand der Ausgleichungsklage kann bewirkt werden, dass (teilweise) unentgeltliche Zuwendungen zu Lebzeiten an den Nachlass angerechnet werden, um die Gleichbehandlung der gesetzlichen Erben sicherzustellen. Schliesslich kann mit der Erbteilungsklage die Aufteilung der Erbschaft durch ein Zivilgericht verlangt werden.
Eine Berechtigung zur Klage haben grundsätzlich alle Erben oder Bedachten. Die Klagen sind jedoch innert vorgesehener Frist einzureichen. Die Ungültigkeits-, Herabsetzungs- und Erbschaftsklage verwirken ein Jahr nachdem der Kläger oder die Klägerin von der Verfügung sowie dem Anfechtungsgrund Kenntnis erhalten hat. Spätestens verwirkt die Klage, unabhängig von dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme, zehn Jahre nach Eröffnung des Erbgangs oder der Eröffnung der Verfügung.
Die Kosten für eine erbrechtliche Klage sind kantonal geregelt, wobei insbesondere Gerichtsgebühren sowie Anwaltskosten anfallen. Die Kosten variieren je nach Aufwand und Streitwert. In einigen Kantonen können die Gebühren und Anwaltskosten auf den Webseiten der Gerichte berechnet werden. Hierbei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass der Nachlass die Kosten deckt und das Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag stimmt. Eine vorzeitige Konsultation ist folglich empfehlenswert, um den finanziellen Aufwand der Klage abschätzen zu können.
Gerne können Sie sich in solchen Fällen und bei weiteren Fragen an unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für Erbrecht in Zürich, St.Gallen oder Frauenfeld wenden.