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Anwalt für Erbrecht in Frauenfeld

Durch das Verfassen von letztwilligen Verfügungen wie einem Testament oder einem Erbvertrag verfügt der Erblasser über die Möglichkeit, den Nachlass nach seinem Willen zu gestalten. Wir beraten Sie gerne, damit eine individuelle Durchsetzung, der von Ihnen gewünschten Regelungen, unter Einhaltung der zwingenden rechtlichen Bestimmungen, erreicht werden kann. Durch eine frühzeitige Beratung können spätere erbrechtliche Auseinandersetzungen und familiäre Konflikte vermieden werden. Entsprechend empfiehlt es sich, möglichst früh juristischen Rat einzuholen. Eine spezifische, vom Erblasser gewünschte Regelung des Nachlasses mittels einer letztwilligen Verfügung ist besonders geeignet, da ansonsten die derzeitig gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung kommen.

Anwalt Erbrecht Frauenfeld

Gesellschaftliche Trends des Zusammenlebens und der Beziehungsgestaltung, wie beispielsweise zu Konkubinatspartnern, Stiefkindern oder langjährigen freundschaftlichen Bindungen werden durch das heutige gesetzliche Erbrecht zu wenig berücksichtigt und benötigen spezifische vertragliche Regelungen zur Durchsetzung. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei der Regelung Ihres Nachlasses, der Planung der Erbfolge sowie beim konkreten Ausarbeiten von Verträgen und Testamenten. Letztere werden sodann auch in unserem Notariat beurkundet. Wir fungieren zudem auf Wunsch hin gerne auch als Willensvollstrecker und bieten Ihnen somit in Angelegenheiten des Erbrechts eine umfassende Betreuung zur Sicherstellung der Durchsetzung Ihres Willens.

Erbrecht Frauenfeld

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