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Welche Möglichkeiten bestehen bei Einfrierung eines schweizerischen Bankkontos?

Bankkonten werden auf Anweisung der Staatsanwaltschaft hin eingefroren. Ohne die Hilfe eines erfahrenen Anwalts oder einer erfahrenen Anwältin ist es kaum möglich, die Einfrierung rückgängig zu machen, denn die Bank ist verpflichtet, den Anweisungen der Staatsanwaltschaft nachzukommen. Oftmals werden Banken sogar angewiesen, den betroffenen Kunden oder die Kundin nicht über die Einfrierung zu informieren.

Wenden Sie sich an die ExpertInnen unserer Kanzlei, so kontaktieren wir in einem ersten Schritt die Staatsanwaltschaft, um die Gründe für die Einfrierung in Erfahrung zu bringen. Meistens hängen die eingefrorenen Vermögenswerte mit einer laufenden Untersuchung im Wohnsitzstaat der Klientschaft zusammen. Hierbei handelt es sich häufig um Fälle der mutmasslichen Korruption, Geldwäscherei, Bestechung, Steuerhinterziehung oder Marktmanipulation. Zur Abklärung möglicher Straftaten beantragen die ausländischen Behörden internationale Rechtshilfe in der Schweiz, da sie alle Informationen über die Bankkonten und Transaktionen der beschuldigten Person sammeln müssen. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ein Anwalt/eine Anwältin für Wirtschaftsstrafrecht eingreifen und die Übermittlung der sensitiven Daten ins Ausland verhindern.

Insbesondere kann der Antrag auf amtliche Rechtshilfe dann pauschal abgelehnt werden, wenn das beantragende Land selbst keine Rechtshilfe an die Schweiz leistet. Weiter muss die mutmasslich kriminelle Aktivität der betroffenen Person in beiden Nationen strafbar sein. Die ausländischen Behörden müssen ihren Verdacht ausserdem sinnvoll begründen. Diese Begründung kann in vielen Fällen angefochten werden.

Sofern die Klientschaft in der Lage ist, die Herkunft der Mittel lückenlos zu dokumentieren, sollte die Freigabe der Gelder signifikant beschleunigt und mit der Hilfe eines Anwalts oder einer Anwältin innerhalb weniger Wochen abgewickelt werden können. Sollten die Gelder aufgrund ungewöhnlicher Transaktionen eingefroren worden sein, kann eine lückenlose Dokumentation, beispielsweise anhand von Rechnungen, Abhilfe schaffen. Auch in einem solchen Fall kann das Konto zeitnah wieder freigegeben werden. Falls Sie vermuten, dass etwas mit Ihrem Konto nicht stimmt, ist es ratsam, zeitnah einen Anwalt/eine Anwältin für Wirtschaftsrecht einzuschalten, sodass schnell gehandelt werden kann.

Da ein Grossteil der vermögenden Privatpersonen aus aller Welt Bankkonten in der Schweiz hält, überrascht es nicht, dass wir oft mit den oben geschilderten Fällen konfrontiert werden. Erfahrungsgemäss handelt es sich hierbei jedoch häufig um politisch motivierte Verfahren, in welchen das ausländische Rechtssystem missbraucht wird. Sollte der Verdacht bestehen, dass es sich um einen fabrizierten Tatbestand handelt, verweigern die schweizerischen Behörden die amtliche Rechtshilfe teilweise. Wird das Bankkonto aufgrund eines solchen strafrechtlichen Verfahrens im Wohnsitzland des Halters/der Halterin eingefroren, kann es Jahre dauern, bis es wieder betriebsfähig wird. Sollte sich die Bank aufgrund von Anweisungen der Staatsanwaltschaft unkooperativ gegenüber der betroffenen Person zeigen, ist es regelmässig sinnvoll, einen Anwalt oder eine Anwältin für Strafrecht in Frauenfeld, Zürich oder St. Gallen – einem unserer drei Standorte – zu konsultieren, welcher/welche bei der Beantwortung aller relevanten Fragen behilflich ist. Nach Möglichkeit wird versucht, der Staatsanwaltschaft aufzuzeigen, dass das Verfahren einzustellen ist und die Konten freizugeben sind.