In Sachverhalten mit Auslandsbezug normiert das internationale Privatrecht, ob das inländische oder ausländische Recht anwendbar ist – sollte eine Kollision zwischen mehreren internationalen Privatrechtsordnungen vorliegen, normiert das internationale Privatrecht somit, welche dieser Ordnungen anwendbar ist. Die Vorschriften des internationalen Privatrechts sind unter anderem in völkerrechtlichen Verträgen wie dem Haager Übereinkommen, dem europäischen Recht und auf nationaler Ebene im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 zu finden.
Neben der Frage, welches nationale Recht anwendbar ist, regelt das Internationale Privatrecht unter anderem, welches Gericht zuständig ist und unter welchen Umständen ein im Ausland gefällter Entscheid anerkannt und vollstreckt wird.
Fälle in Zusammenhang mit dem Internationalen Privatrecht haben oftmals einen Bezug zum Familienrecht – sie können den internationalen Minderjährigen- und Erwachsenenschutz, internationale Alimentensachen oder auch internationale Kindesentführungen betreffen. Auch die internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen spielt jedoch eine Rolle im Internationalen Privatrecht. Hierbei ersuchen Behörden und Gerichte die Rechtspflege eines anderen Staates. Auch in Zusammenhang mit strafrechtlichen und Compliance-Angelegenheiten ist die internationale Rechtshilfe von Relevanz; beispielsweise in Zusammenhang mit Geldwäscherei- oder Korruptionsverfahren und allfällig betroffenen schweizerischen Bankkonten.
Unsere Kanzlei ist multinational sowie interdisziplinär aufgestellt, wodurch wir über eine weitreichende Expertise im Bereich des internationalen Privatrechts verfügen. Wir sind mit ExpertInnen auf der ganzen Welt vernetzt, wodurch wir in internationalen Sachverhalten oftmals die Expertise von lokalen RechtsexpertInnen einholen. Das internationale Privatrecht spielt eine wichtige Rolle in der schweizerischen Rechtslandschaft, denn die Schweiz beheimatet eine Vielzahl internationaler Unternehmen und Privater.
In sämtlichen internationalen Sachverhalten stehen unsere AnwältInnen Ihnen souverän und kompetent zur Seite. Oftmals ist ein schnelles Handeln gefragt – beispielsweise, wenn die Einfrierung eines schweizerischen Kontos bevorsteht oder bereits vonstatten gegangen ist. In diesen Fällen nehmen wir Kontakt mit Ihrer Bank sowie der zuständigen Staatsanwaltschaft auf, um die Situation schnellstmöglich aufzuklären. Auch in erbrechtlichen Angelegenheiten mit internationalem Bezug stehen wir Ihnen gern beratend sowie vertretend zur Verfügung.