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Anwalt für Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht beinhaltet das Kartellrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ihm liegt die Auffassung zugrunde, dass der Wettbewerb nicht sich selbst überlassen werden darf. Ziel ist es, MarktteilnehmerInnen sowie KonsumentInnen zu schützen. Das Kartellrecht hat die Aufgabe, den Wettbewerb in seinem Bestand zu schützen, während das Lauterkeitsrecht den MarktteilnehmerInnen den Einsatz fairer Mittel vorschreibt.

Insbesondere sichert das Kartellrecht eine Vielfalt von AnbieterInnen. KonsumentInnen von Produkten und Dienstleistungen in Märkten mit einer hohen Anzahl von AnbieterInnen profitieren aufgrund der höheren Konkurrenz von einer höheren Produktqualität und besseren Preisen. Hat ein Anbieter oder eine Anbieterin hingegen eine Monopolstellung in einem Markt, oder sprechen einzelne MarktteilnehmerInnen sich untereinander ab und bilden ein Kartell, so haben KonsumentInnen keine Wahl was die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen angeht. Somit können die involvierten Unternehmen Produkte und Dienstleistungen zu hohen Preisen und niedrigerer Qualität anbieten. Dies gilt es zu vermeiden. Unternehmen, welche an einem Kartell oder einer wirtschaftlichen Abrede beteiligt sind, können von der Kronzeugenregelung profitieren, indem sie frühzeitig und vor den anderen beteiligten Unternehmen eine Selbstanzeige vornehmen.

Beispiele für Praktiken des unlauteren Wettbewerbs sind die Nachahmung von Produkten oder Dienstleistungen, aggressive Verkaufsmethoden, das Verleiten zum Vertragsbruch, vergleichende Werbung, irreführende Werbung, die Verwertung fremder Leistungsergebnisse und mehr. Das Kartellrecht wird hauptsächlich auf dem Verwaltungsweg durchgesetzt. Im Gegensatz dazu kommt beim Lauterkeitsrecht meist die privatrechtliche Rechtsverfolgung zum Einsatz.

Wettbewerbsrecht

Unsere Kanzlei beschäftigt ein interdisziplinär ausgebildetes Team und verfügt über eine lange Tradition in der Beratung von nationalen sowie internationalen Unternehmen in sämtlichen Branchen. Unsere Rechtsberatungen berücksichtigen somit immer auch wirtschaftliche Aspekte. Das Wettbewerbsrecht zählt daher zu unseren Kernkompetenzen. Insbesondere beraten wir Unternehmen in der Planung und Implementierung von kartellrechtlichen Compliance-Programmen, im Rahmen des internen Legal Risk Management und unterstützen sie in der Errichtung geeigneter Whistleblowing-Kanäle. Diese sind oftmals äusserst hilfreich in der Identifikation schädlicher Praktiken und helfen Unternehmen dabei, Missstände frühzeitig aufzudecken.

Anwalt für Wettbewerbsrecht Schweiz

Weiterhin beraten und vertreten wir Sie und Ihr Unternehmen im Rahmen von Compliance-Verfahren in Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht, Hausdurchsuchungen, Selbstanzeigen und mehr. Im Rahmen dieser Verfahren vertreten wir Sie vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden. Unsere oberste Priorität ist hierbei stets die effektive Durchsetzung der Interessen unserer Klientschaft, sodass wir optimale Lösungen für sie erzielen können.