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Anwalt für Vertragsrecht

Das Vertragsrecht normiert das Zustandekommen von Verträgen sowie die Rechtswirkungen und die Abwicklung von Verträgen als auch Vertragsverletzungen. Hierbei sind die Vertragsparteien stets natürliche oder juristische Personen. Ein Grossteil der vertragsrechtlichen Bestimmungen findet sich im Obligationenrecht (OR), welches aus einem allgemeinen und einem besonderen Teil besteht.

Anwalt Vertragsrecht

Im Fokus des Vertragsrechts steht die Vertragsfreiheit, welche die Inhalts- und Gestaltungsfreiheit, die Abschlussfreiheit, die Formfreiheit, die Partnerwahlfreiheit sowie die Aufhebungs- oder Änderungsfreiheit beinhaltet. Den Parteien steht frei, ob sie die verschiedenen Vertragstypen des OR verwenden oder nicht. Bestimmungen zu Konsumenten- und Persönlichkeitsschutz sowie Formvorschriften schränken hingegen die Vertragsfreiheit ein.

Das Vertragsrecht überschneidet sich mit vielen anderen Rechtsgebieten, denn Verträge kommen in allen Facetten des Lebens und der Mehrheit aller wirtschaftlichen Zusammenhänge zum Einsatz. Unsere AnwältInnen sind nicht nur routiniert in der Erstellung, Verhandlung und dem Prüfen von Verträgen, unser hauseigenes Notariat ermöglicht auch eine direkte Beglaubigung von Verträgen. Somit erhalten Sie bei uns eine zuverlässige und wirtschaftlich sinnvolle Rundumbetreuung.

Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Private in sämtlichen vertragsrechtlichen Angelegenheiten. Unter anderem umfassen unsere Leistungen das Erstellen und Prüfen sowie die Verhandlung von Arbeitsverträgen und Konditionen, Verträgen in sämtlichen komplexen Transaktionen, beispielsweise in Zusammenhang mit Fusionen und Akquisitionen, das Aufsetzen von Eheverträgen, die Erstellung und Beglaubigung von Testamenten und mehr. Hierbei sind eine hohe sprachliche sowie inhaltliche Qualität für uns selbstverständlich. Darüber hinaus beraten wir KlientInnen betreffend die Auflösung von gegenseitigen Verträgen, beispielsweise im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

In vertragsrechtlichen Auseinandersetzungen entspricht es unserer Philosophie, zunächst immer einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei und deren Rechtsbeistand anzustreben. Sollte eine aussergerichtliche Einigung bedauerlicherweise nicht im Rahmen des Möglichen liegen, vertreten wir Sie vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden. Unsere AnwältInnen sind routiniert in der Verteidigung von MandantInnen in sämtlichen vertragsrechtlichen Angelegenheiten und setzen vor Gericht gekonnt Ihr bestes Interesse durch. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gelingt es uns regelmässig, optimale Ergebnisse für unsere Klientschaft zu erzielen.