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Anwalt für Versicherungs- und Haftpflichtrecht

Versicherungen dienen der wirtschaftlichen Absicherung von Personen, Wertanalgen oder Gebrauchsgütern vor Schädigungen durch Ereignisse oder Handlungen durch Dritte oder die Natur. Vertragshaftungsvorschriften kommen gemäss Haftpflichtnormen immer dann zum Einsatz, wenn ein Schaden anlässlich der Abwicklung von Verträgen entsteht. Alle Fälle, die nicht in diesen Bereich fallen, deckt die ausservertragliche Haftung ab. Kann kein fremdes Verschulden nachgewiesen werden, kann ein Schaden nicht abgewälzt werden. In diesen Fällen kommt es zu einer Kausalhaftung, welche eine Wiedergutmachung ohne Verschuldensnachweis ermöglicht. Diese spielen insbesondere im Obligationenrecht, im Haftpflichtrecht und in der Strassenverkehrsgesetzgebung eine tragende Rolle.

Demnach kann das Versicherungs- und Haftpflichtrecht verschiedene Rechtsgebiete involvieren. Um nicht den Überblick zu verlieren, sollten Laien in sämtlichen versicherungs- und haftrechtlichen Angelegenheiten die Einschätzung eines Anwalts oder einer Anwältin einholen.

Wir beraten unsere KlientInnen unter anderem beim Finden von Policen, der Evaluierung von Risiken, der Identifizierung von Ansprüchen im Rahmen von Naturkatastrophen und vertreten sie in der Streitbeilegung. Diese Angelegenheiten können teilweise äusserst emotional sowie nervenaufreibend sein. Unsere erfahrenen Rechtsexperten und -Expertinnen unterstützen Sie beratend während des gesamten Prozesses und beantworten Ihnen sämtliche aufkommenden Fragen. Hierbei lassen wir auch unsere wirtschaftliche Expertise einfliessen.

Anwalt für Versicherung und Haftpflichtsrecht

Ausserdem erstellen wir Gutachten und unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer Rechte im Rahmen der jeweiligen Police. Hierbei gehen wir stets mit grösster Sorgfalt vor und finden die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmte, optimale Lösung.

In Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehreren Parteien streben wir zunächst in jedem Fall eine aussergerichtliche Einigung an. Zu diesem Zweck nehmen wir Kontakt mit dem Rechtsbeistand oder der Rechtsbeiständin der anderen Partei auf und verhandeln mögliche Optionen und Lösungen im Interesse beider Parteien. Sollte diese Herangehensweise sich nicht als zielführend erweisen, sind wir bestens darauf vorbereitet, unsere Mandanten und Mandantinnen routiniert sowie souverän vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden zu vertreten. Hierbei hat die Durchsetzung Ihres Interesses für uns stets oberste Priorität.