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Anwalt für Staats- und Gemeinderecht

Das Staats- und Gemeinderecht befasst sich mit halböffentlichen oder staatlichen juristischen Anliegen im Bereich des Verwaltungs- und Staatsrechts. Es betrifft somit Parteien aus dem Gemeinwesen wie auch Unternehmen und Private.

Anwalt für Staats und Gemeinderecht

Allgemein setzt sich das Staatsrecht mit dem Rechtsstaat und dessen Organisationen sowie der Beteiligung der Bürger am politischen Leben, der Demokratie und dem Föderalismus auseinander. Demnach kommt dem Staats- und Gemeinderecht eine äusserst wichtige Funktion zu.

Wir beraten private und öffentliche Akteure in allen staats- und gemeinderechtlichen Angelegenheiten, unter anderem in Zusammenhang mit personalrechtlichen Fragen, der Erarbeitung von Reglementen und Richtlinien oder bei organisatorischen Anliegen. Darüber hinaus vertreten wir unsere KlientInnen vor allen nationalen Verwaltungsbehörden und -gerichten. Hierbei haben Präzision und Effizienz für uns stets Priorität. Auch wirtschaftliche Aspekte werden in diesem Zusammenhang stets von uns berücksichtigt, denn unsere Anwaltskanzlei ist interdisziplinär aufgestellt und verfügt über eine weitreichende Expertise in den Bereichen Wirtschaft, Steuern und Finanzen.

Rechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Staats- und Gemeinderecht involvieren häufig das Verwaltungsrecht. Insbesondere ist es nicht immer einfach für Laien, sich im Dschungel der Behörden zurechtzufinden. Es wäre fatal, wichtige Dokumente oder eine Bewilligung bei der falschen Behörde einzureichen oder zu beantragen, sollte hier eine allfällige Frist laufen. KlientInnen, welche sich in derartigen Fragen an uns wenden, geniessen eine umfassende Betreuung. Wir erledigen Behördengänge für sie und unternehmen sämtliche Abklärungen.

Ausserdem ist es wichtig, im Verwaltungsrecht zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht zu unterscheiden. Unter anderem ist die Bindung an das Legalitätsprinzip im öffentlichen Recht stärker als im Privatrecht. Auch die Verfahren zum Rechtsschutz unterscheiden sich. Gern beraten wir Sie zu sämtlichen korrespondierenden Fragen.

Im Streitfall vertreten wir unsere KlientInnen vor sämtlichen schweizerischen Gerichten und Behörden. Selbstverständlich schöpfen wir hierbei die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel vollumfänglich aus. Die schweizerischen Behörden sind für ihre Offenheit gegenüber einvernehmlichen Lösungen bekannt. Wir nutzen diesen Standortvorteil kompetent, um das bestmögliche Ergebnis für unsere Klientschaft zu erzielen.

Staats- und Gemeinderecht