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Anwalt für Public Private Partnership

Die Public Private Partnership (PPP) ist ein Lösungsansatz zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Sie beschreibt die partnerschaftliche Kooperation zwischen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand.

Mit zunehmender Machtverschiebung zwischen Staat und Privatwirtschaft gewinnt die Public Private Partnership aktuell immens an Bedeutung, denn Unternehmen nehmen heutzutage eine grössere Rolle in der Gesellschaft ein, als dies früher der Fall war. Mit dieser Stellung geht jedoch auch eine gewisse Verantwortung einher. Sowohl die Politik als auch die Gesellschaft tragen vermehrt Erwartungen in Bezug auf ethische und nachhaltige Handlungsweisen an Unternehmen heran. Daraus entstanden sind Soft Laws im Rahmen der sogenannten Corporate Social Responsibility, also der Unternehmensverantwortung. Soft Laws regulieren Unternehmen auf freiwilliger Basis. Inwiefern Unternehmen hierbei über das gesetzliche Mindestmass hinausgehen, ist ihnen selbst überlassen. Unterschieden werden hierbei unter anderem präventive von reaktionären Ansätzen.

Public- Private Partnership

Unsere Kanzlei ist auf das Ausarbeiten von Compliance-Strategien spezialisiert und berät Unternehmen in allen Fragen betreffend Compliance, Corporate Governance und Selbstregulierung im Rahmen der Corporate Social Responsibility. Gern unterstützen wir Ihre Unternehmen in der Planung und Implementierung geeigneter Strategien. Insbesondere unterrichtet unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. regelmässig Kurse zu Compliance-Thematiken an Universitäten im In- und Ausland.

Aufgrund unserer fundierten wirtschaftlichen Expertise gelingt es uns, komplexe Transaktionen und Projekte zwischen staatlichen Instanzen und der Privatwirtschaft kompetent zu planen und mitzugestalten. Insbesondere helfen wir privaten AkteurInnen dabei, unter Einhaltung der relevanten Regulierungen ihre wirtschaftlichen Ziele zu erreichen. Auch Investoren und Investorinnen sowie EntwicklerInnen verlassen sich in vielen PPP-Projekten auf unsere weitreichende Expertise, anhand welcher wir ihnen bei der Ausarbeitung geeigneter Strategien und der Verhandlung mit GeschäftspartnerInnen behilflich sind.

Anwalt für Public Private Partnership

Darüber hinaus beraten wir private AkteurInnen wie auch Gemeinden, kantonale Behörden und staatliche Instanzen in allen vertragsrechtlichen Angelegenheiten in Zusammenhang mit PPP-Projekten und Transaktionen. Allfällige Beglaubigungen und öffentliche Beurkundungen werden in unserem hauseigenen Notariat vorgenommen.

Selbstverständlich vertreten wir unsere KlientInnen in sämtlichen PPP-Angelegenheiten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden, sollte eine einvernehmliche Lösung nicht zielführend erscheinen.