de en ru it fr

Anwalt für Kunstrecht

Die Kunst hat allgemein viele Berührungspunkte mit den Rechtswissenschaften. Das Kunstrecht beantwortet hauptsächlich vertragsrechtliche Fragen in Zusammenhang mit dem Erwerb von Kunstwerken und reguliert Aspekte wie Expertisen und Eigentumsverhältnisse. Darüber hinaus sind auch Urheberrechte von zentraler Bedeutung für KünstlerInnen und künstlerische Schöpfungen. Auch der Versicherungsschutz, Nutzungsrechte und Verleihe spielen eine Rolle im Kunstrecht. Weiterhin spielen in Zusammenhang mit der Kunstfreiheit der Persönlichkeitsschutz sowie die Grundsätze der Lauterkeit eine wichtige Rolle. Das Kunstrecht ist unter anderem für Kunstsammler, Auktionshäuser, Galerien, Investoren und Museen von Relevanz.

Die Expertise unserer AnwältInnen im Bereich Kunstrecht und Kunsthandel wird unter anderem von KunstsammlerInnen und -HändlerInnen in Anspruch genommen. Darüber hinaus beraten und vertreten wir auch Kunstgalerien, AuktionärInnen, Trusts und Stiftungen, ArchitektInnen und öffentliche Institutionen. Unser Fachwissen umfasst nicht nur die Regulierung dieser Zielgruppen, sondern kommt unseren KlientInnen unter anderem auch in der Einholung von Expertisen und Zertifikaten zugute.

Kunstrecht

Darüber hinaus beraten wir Sie in allen nationalen sowie internationalen steuerrechtlichen Angelegenheiten, bei der Planung von Erbschaften und betreffend Versicherung, gestohlene Kunstwerke, Lizenzierung, das Verleihen von Kunstwerken an Museen und Institutionen sowie betreffend die Verwaltung von Kunstsammlungsstiftungen und Trusts. Weiterhin umfasst unsere Expertise Film und Fernsehen. Unter anderem erstellen und verhandeln wir Abkommen zu Urheberrechtsabtretungen, Verträge von Darstellern sowie Finanzierungsverträge und Abkommen zur Verbreitung eines Werkes. Auch im Bereich Musik und Live-Performances helfen wir Ihnen bei der Ausarbeitung und Prüfung von Verträgen, beispielsweise in Zusammenhang mit dem Songwriting oder der Korrespondenz mit Veranstaltern. Hierbei stehen Sorgfältigkeit und Transparenz für uns stets an oberster Stelle.

Anwalt für Kunstrecht Schweiz

Wir beraten und vertreten KlientInnen in allen nichtstrittigen und strittigen kunstrechtlichen Angelegenheiten. Gern beraten wir Sie individuell und finden eine für Ihre Ausgangslage optimale Lösung. Unsere AnwältInnen verfügen nicht nur über ein fundiertes und auf langjähriger Erfahrung beruhendes Fachwissen, sondern auch über interdisziplinäre Ausbildungen, welche es uns ermöglichen, Ihren Fall aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und die optimale Lösung zu finden.