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Anwalt für Kollektivanlagerecht

Das Kollektivanlagengesetz definiert kollektive Kapitalanlagen als Vermögen, die von AnlegerInnen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Wertpapieren, Wertrechten oder Immobilien aufgebracht und nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung fremdverwaltet werden.

Das Kollektivanlagerecht reguliert sodann VertriebsträgerInnen und VermögensverwalterInnen von kollektiven Kapitalanlagen. Zu den Themengebieten des Kollektivanlagerechts zählen unter anderem Immobilienfonds, Anlagefonds und Private Equity.

Unsere AnwältInnen besitzen ein weitreichendes Fachwissen im Bereich des Kollektivanalagerechts. Aufgrund unserer interdisziplinären Ausbildung in den Bereichen Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie Finanzen sind wir optimal darauf vorbereitet, KlientInnen in allen Belangen in Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen zu beraten und vertreten. Insbesondere verfügt unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. über Abschlüsse in Wirtschaftswesen, Rechnungswesen und Finanzen und mehr. Somit sind wir bestens mit den Eigenheiten des Kapitalmarktes vertraut.

Kollektivanlagenrecht

Gern arbeiten wir mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Strategie für Investitionen aller Art aus. Hierbei kommen Ihnen sowohl unsere langjährige Erfahrung als auch unser Netzwerk bestehend aus internationalen ExpertInnen zugute.

Die Beratung von multinationalen Unternehmen aller Art, einschliesslich Finanzdienstleistern und Banken, hat eine lange Tradition in der Teichmann International (Schweiz) AG. Wir offerieren Beratungsdienstleistungen in allen korrespondierenden rechtlichen Bereichen; unter anderem betreffend steuerrechtliche Aspekte.

Wir beraten und vertreten heimische sowie internationale Fonds, VermögensverwalterInnen von kollektiven Kapitalanlagen, RepräsentantInnen von kollektiven Kapitalanlagen sowie deren VertreiberInnen in der Registrierung von ausländischen und schweizerischen kollektiven Kapitalanlagen sowie neuer Subfonds kollektiver Kapitalanlagen in der Schweiz. Ausserdem benachrichtigen wir für Sie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht über Änderungen, welche relevant für Fondsdokumente sind und übermitteln die jährlichen oder halbjährlichen Reports. Auch betreffend Publikationspflichten beraten wir Sie effizient und zielführend.

Darüber hinaus vertreten wir Emittenten beim Listungsprozess an der Schweizer Börse im Bereich kollektive Kapitalanlagen. Auch bei der Erstellung und Prüfung von Distributionsverinbarungen und anderen Verträgen in Zusammenhang mit kollektiven Kapitalanlagen sind wir Ihnen gern behilflich. Unser hauseigenes Notariat ermöglicht uns hierbei das Anbieten einer vollumfänglichen Betreuung aus einer Hand.