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Anwalt für Fusions- und Übernahmerecht (M&A)

Das Fusions- und Übernahmerecht reguliert die Verhandlung und Durchführung von Unternehmenskäufen, Fusionen, Joint Ventures, Abspaltungen, Private Equity Transaktionen, Management-Buyouts, Nachfolgeregelungen sowie den Kauf und Verkauf von Unternehmensteilen oder -beteiligungen sowohl national als auch international. Hierbei sind unter anderem Sorgfaltspflichten, Genehmigungen, Steuervorbescheide, Transaktionen, Vertragsunterzeichnungen, notarielle Beglaubigungen und mehr relevant.

Die obige Auflistung verdeutlicht die Komplexität des Fusions- und Übernahmerechts. Es ist eine lange Reihe von Aspekten zu berücksichtigen, wodurch Unternehmen Gefahr laufen, den Überblick zu verlieren. Dementsprechend ist es ratsam und auch zeitlich sowie finanziell lohnenswert, frühzeitig einen Anwalt oder eine Anwältin zu konsultieren, welche/r das Unternehmen durch den gesamten Prozess begleitet. Durch die Konsultation eines Anwalts oder einer Anwältin lassen sich schwerwiegende Fehler vermeiden und komplexe Sachverhalte herunterbrechen, sodass ein optimales Ergebnis für Ihr Unternehmen erzielt werden kann. Somit können sich die Mitarbeitenden des Unternehmens ungestört der geplanten Fusion oder Übernahme widmen, während sämtliche rechtlichen Aspekte von dem Rechtsbeistand oder der -Beiständin koordiniert werden.

Die erfahrenen AnwältInnen unserer Kanzlei sind ausgebildet, alle rechtlichen Chancen und Risiken im Rahmen von Fusionen und Übernahmen zu identifizieren und mit Ihnen gemeinsam eine geeignete Strategie zu erarbeiten. Hierbei stehen vor allem Ihre individuellen Anforderungen sowie die Ausgangslage im Vordergrund. Während des gesamten Prozesses halten wir Sie über sämtliche Entwicklungen auf dem neusten Stand und beraten Sie hinsichtlich der optimalen Vorgehensweise.

Fusions- und Übernahmerecht

Gern beraten wir Sie hinsichtlich Sorgfaltspflichten, Verhandlungstaktiken, in Steuerfragen, in grenzüberschreitenden Sachverhalten und mehr. Weiterhin betreuen wir sämtliche vertragsrechtliche Angelegenheiten, indem wir Sie in der Ausarbeitung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen unterstützen. Allfällig notwendige Beglaubigungen oder öffentliche Beurkundungen werden hierbei von unserem hauseigenen Notariat vorgenommen. Somit bieten wir Ihnen eine bequeme Rundumbetreuung. Selbstverständlich gilt im Rahmen dessen unsere besondere Aufmerksamkeit immer auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Anwalt für Fusions und Übernahmenrecht Schweiz

Sollte es im Rahmen der Fusion oder Übernahme zu Konflikten kommen, ersuchen wir in einem ersten Schritt immer den Rechtsbeistand oder die Rechtsbeiständin der Gegenseite, um eine aussergerichtliche Einigung im Interesse beider Parteien zu erzielen. Sollte eine einvernehmliche Lösung aussichtslos sein, vertreten wir Sie souverän und routiniert vor allen schweizerischen Gerichten.