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Anwalt für Enteignungsrecht

Im Rahmen einer Enteignung wird privates Eigentum durch den Staat gegen Entschädigung entzogen. Hierbei muss die Enteignung einem übergeordneten Zweck dienen, beispielsweise im Rahmen von militärischen oder verkehrstechnischen Staatsaufgaben. Eine Enteignung ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich, da das Eigentum in marktwirtschaftlichen Demokratien zu den Grundrechten zählt.

Das schweizerische Enteignungsgesetz von 1930 wurde im Jahr 2020 revidiert. Sinn und Zweck der vorgenommenen Änderungen ist es, die Verfahrensvorschriften des Enteignungsgesetzes an die seit dessen in Kraft treten geänderten rechtlichen Verhältnisse anzupassen. Unter anderem wurden beispielsweise die Bestimmungen über die Struktur der eidgenössischen Schätzungskommission vereinfacht. Auch die Entschädigungen für die Enteignung von Kulturland wurden um ein Dreifaches erhöht.

Enteignungsrecht

Heute findet die Mehrzahl der Enteignungen in Zusammenhang mit Projekten statt. Daher erfordern sie ein koordiniertes Plangenehmigungsverfahren nach Bundesrecht. In der Konsequenz kommt das im Enteignungsgesetz vorgesehene Enteignungsverfahren nur noch selten zur Anwendung. Mit der Revision wird dieser Entwicklung Rechnung getragen.

In jeder Enteignung garantiert die Verfassung eine Beurteilung von Entschädigungsforderungen innert angemessener Frist. Diese Beurteilung wird durch die 13 dezentral organisierten eidgenössischen Schätzungskommissionen vorgenommen. Sind einzelne Schätzungskommissionen aufgrund von Grossvorhaben überlastet, kann dieses System an seine Grenzen stossen. Die Revision sorgt nunmehr dafür, dass derartige Situationen rasch behoben werden können, indem sie eine vollamtliche Anstellung der Kommissionsmitglieder ermöglicht.

Verfahren in Zusammenhang mit dem Enteignungsrecht können emotional sein, denn nicht selten fällt es den BesitzerInnen schwer, sich von ihrem Hab und Gut zu trennen. Daher erfordern Enteignung sowohl auf Seite der Betroffenen als auch auf staatlicher Seite die Expertise eines erfahrenen Anwalts oder einer Anwältin, welche/r die Situation kompetent einschätzt und die sich ergebenden Optionen abwägt.

Anwalt für Enteignungsrecht

Unsere AnwältInnen beraten und vertreten sowohl Private als auch öffentliche Institutionen in allen enteignungsrechtlichen Fragen. Insbesondere unterstützen wir Sie in der Planung und Implementierung von Enteignungsprogrammen in Zusammenhang mit öffentlichen Bauvorhaben. Private beraten und vertreten wir beispielsweise betreffend bevorstehende Enteignungen. Hierbei gehen wir stets mit grösster Sorgfalt vor und berücksichtigen Ihre individuellen Ansprüche und Interessen. Wir sind bestens darauf vorbereitet, diese mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln auch vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden durchzusetzen.