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Anwalt für Börsenrecht

Das Börsenrecht reguliert EffekthändlerInnen und Unternehmen, welche an der Schweizer Börse kotiert sind. Hierzu zählen beispielsweise Emittenten, Banken und InvestorInnen. Relevant ist hierbei unter anderem der Produktbereich Aktien einschliesslich Hinterlegungsscheine, kollektive Kapitalanlagen, Anleihen und Derivate und Partizipationsscheine. Im Rahmen des Börsenrechts sind auch die Einhaltung der Corporate Governance und Compliance-Aspekte von grosser Wichtigkeit, beispielsweise in Zusammenhang mit Sanktionsverfahren gegen Börsen.

Im Detail existieren verschiedene finanzmarktrechtliche Grundlagen. Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz reguliert den Handel mit Derivaten sowie die Finanzmarktinfrastrukturen. Die Finanzmarktinfrastrukturverordnung konkretisiert diese sodann. Die Finanzinfrastrukturverordnung wird ihrerseits durch die Finanzinfrastrukturverordnung-FINMA konkretisiert.

Börsenrecht

Weiterhin regelt das Finanzinstitutsgesetz die Anforderungen an die Tätigkeit von Wertpapierhäusern, VermögensverwalterInnen, Trustees, VerwalterInnen von Kollektivvermögen und Fondsleitungen. Unter anderem definiert es eine Bewilligungspflicht für verschiedene Formen des Effektenhandels. Die Bewilligung und organisatorische Anforderungen für beaufsichtigte Finanzinstitute werden durch die Finanzinstitutionsverordnung geregelt.

Darüber hinaus verfügt die Eigenmittelverordnung, dass Banken und Wertpapierhäuser entsprechend ihrer Geschäftstätigkeit und Risiken angemessene Eigenmittel besitzen und Risiken begrenzen müssen. Die Bankinsolvenzordnung-FINMA konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren des Bankengesetzes und gilt für Banken, Wertpapierhäuser sowie Pfandbriefzentralen. Weiterhin definiert die Übernahmeverordnung wie die Transparenz und Lauterkeit von öffentlichen Kaufangeboten sowie die Gleichbehandlung der Anleger sicherzustellen ist. Letztlich existiert auch ein Reglement der Übernahmekommission.

Anwalt für Börsenrecht

Gern beraten wir Sie zu börsenrechtlichen Fragen in Zusammenhang mit Start-Ups, beispielsweise bei der Finanzierung über den Kapitalmarkt, sowie der Zulassung zum Handel am regulierten Markt und im Dritten Markt. Weiterhin können Sie unsere Dienstleistungen im Rahmen von Börsennotierungen, Compliance-Sachverhalten, Übernahmen oder der Vertretung vor Behörden wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht in Anspruch nehmen. Aufgrund unserer exzellenten Ausbildung im Bereich Finanzen und unserer jahrelangen Erfahrung gelingt es uns, Ihnen in allen börsenrechtlichen Angelegenheiten bestmögliche und individuelle Lösungen zu bieten.