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Anwalt für Bankenrecht

Das Bankenrecht reguliert hauptsächlich einzelne Bankgeschäfte und das Kreditgewerbe. Allgemein beinhaltet das Bankenrecht rechtliche und regulatorische Aspekte betreffend Bankkonten, den Zahlungsverkehr, Hypotheken, die Kreditvergabe, die Vermögensverwaltung und mehr. Auch internationale Transaktionen des Investment Bankings oder der Handelsfinanzierung fallen in den Anwendungsbereich des Bankenrechts. Weiterhin werden Dienstleistungen wie Family Offices oder E-Banking durch das Bankenrecht reguliert, sofern sie von einer Bank angeboten werden. Im Rahmen des Bankenrechts spielt ausserdem auch die Compliance eine wichtige Rolle.

Dem Bankengesetz unterstehen Banken, Sparkassen und Privatbankiers. Es reguliert unter anderem die Geschäftstätigkeit sowie die Bewilligung zum Geschäftsbetrieb. Das Bankengesetz wird durch die Bankenverordnung konkretisiert, welche ebenfalls für Banken, Sparkassen und Privatbankiers gilt. Ausländische Banken, welche sich in der Schweiz niederlassen möchten, haben die Auslandbankenverordnung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zu befolgen.

Bankenrecht

Weiterhin reguliert die Eigenmittelverordnung Banken und Effektenhändler. Ihr Ziel ist es, die Stabilität und Gläubiger des Finanzsystems zu schützen. Die Eigenmittelverordnung besagt, dass Banken und Effektenhändler über genügende Eigenmittel verfügen müssen, um ihre Risiken begrenzen zu können. Die Liquiditätsverordnung definiert sodann qualitative und quantitative Liquiditätsforderungen für Banken.

Darüber hinaus existieren noch die Bankeninsolvenzverordnung und die Rechnungslegungsverordnung. Erste konkretisiert das Sanierungs- und Konkursverfahren des Bankengesetzes und gilt für Banken, Effektenhändler und Pfandbriefzentralen. Zweitere reguliert die Erstellung von Abschlüssen sowie die Veröffentlichung von Geschäftsberichten und Zwischenabschlüssen.

Anwalt für Bankenrecht Schweiz

Unsere Anwaltskanzlei verfügt über eine herausragende Expertise im Bankenrecht. In allen bankenrechtlichen Angelegenheiten wählen wir stets einen interdisziplinären Ansatz, denn unser Fachwissen erstreckt sich auf rechtliche wie auch wirtschaftliche Themengebiete. Insbesondere unsere Tätigkeit in der Compliance hat eine lange Tradition. Unser Inhaber, Rechtsanwalt Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M. hat unter anderem Abschlüsse in Wirtschaftswesen, Rechnungswesen und Finanzen sowie General Management. Insbesondere hat er zu den Thematiken Umgehungsmöglichkeiten der Anti-Geldwäschereipräventionsmassnahmen und Bestechungsprävention promoviert. Gern stehen wir Ihrem Unternehmen in der Ausarbeitung und Implementierung einer geeigneten Compliance-Strategie aber auch als Vertretung in Compliance-Investigationen als routinierte Rechtsvertretung zur Seite.