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Sanktionen – Wie sinnvoll sind Massnahmen gegen PEPs?

Politisch exponierte Personen, kurz PEPs, sind TrägerInnen oder ehemalige TrägerInnen von wichtigen öffentlichen Ämtern, wie beispielsweise Staats- und Regierungschefs oder -Chefinnen, Parlamentsmitglieder, MinisterInnen, StaatssekretärInnen, Mitglieder der Führungsetagen von Zentralbanken, BotschafterInnen und hochrangige OffizierInnen. Auch Familienmitglieder dieser Personen sind in der Definition inbegriffen. In der Schweiz ist die Definition politisch exponierter Personen in Artikel 2a des Geldwäschereigesetzes zu finden. Aufgrund der Tatsache, dass PEPs einflussreiche Positionen besetzen, geht von ihnen ein erhöhtes Risiko für Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung aus.

Unternehmen sollten beim Eingang von Geschäftsbeziehungen mit PEPs besondere Vorsicht walten lassen. Im Jahr 2016 brachten die sogenannten Panama Papers Daten zu 140 PEPs, welche mithilfe von Briefkastenfirmen inkriminierte Gelder gewaschen haben, an die Öffentlichkeit. Auch aktuell werden immer wieder Sanktionen gegen Nationen oder Einzelpersonen verhängt. So haben die USA im Juli 2019 beispielsweise zwölf iranische Unternehmen und Einzelpersonen im Iran, Belgien und in China sanktioniert, da sie in Verbindung zu dem Nuklearprogramm des Landes stehen.

Die Folgen einer mangelhaften PEP Due Diligence können verheerend sein. Schlimmstenfalls werden Unternehmen mit Geldstrafen in unbegrenzter Höhe belangt und erleiden Reputationsschäden. Aktuell sind vor allem finanzielle Sanktionen ein beliebtes Mittel der Bestrafung von PEPs. Diese sind allerdings mit relativ geringem Aufwand leicht umgehbar. Die Methoden, welche verwendet werden können, ähneln denen der Umgehung von Antigeldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsmassnahmen.

Generell arbeiten Sanktionierte meist nicht unter ihrem eigenen Namen, sondern engagieren Strohleute, welche für sie Bankkonten oder Firmen eröffnen. Hierbei ist auf eine plausible Hintergrundgeschichte zu achten. Ausserdem muss bedacht werden, dass von Strohleuten das Risiko ausgeht, dass sie die Gelder veruntreuen. Um das Entdeckungsrisiko zu reduzieren, können Sanktionierte Überweisungen grösserer Geldmengen auch in mehrere kleinere Überweisungen unterteilen. Insbesondere bei einer Involvierung mehrerer Länder, beispielsweise anhand einer Kette von Firmen und Bankkonten, reduziert sich das Entdeckungsrisiko. Generell ist bei der Umgehung von Sanktionen Plausibilität der entscheidende Faktor. Bei allfälligen Tarnfirmen ist darauf zu achten, dass man sich an marktüblichen Benchmarks orientiert und im Umgang mit Banken müssen automatisierte Transaktionsanalysen vermieden werden.

Sanktionierte PEPs können Offshore-Bankkonten zur Umgehung von Sanktionen verwenden, indem sie eine Firma in einer Freihandelszone eröffnen und ein Konto für selbige einrichten. Nachdem über einen gewissen Zeitraum saubere Gelder eingezahlt wurden und der Kontostand auf einem konstanten Niveau gehalten wurde, sendet der zuständige Strohmann gefälschte Zahlungsaufforderungen an die sanktionierte Person tätigen wollen. Auch Beratungsfirmen sind ein beliebtes Mittel unter PEPs. Man könnte beispielsweise GmbHs in der Schweiz mit Tochtergesellschaften im Ausland gründen. Die Firma in der Schweiz bietet dann reale Dienstleistungen an, während die Tochtergesellschaften, beispielsweise in Osteuropa, fiktive Leistungen anbieten. Diese Methode ist jedoch nur anwendbar, wenn der oder die Sanktionierte über erhebliche finanzielle Mittel verfügt. Bei einem kleineren Vermögen bietet sich die Nutzung von Schliessfächern an. Diese sind normalerweise sehr sicher und vertrauenswürdig. Das Schliessfach kann zur Platzierung und Übertragung von Geldern verwendet werden. Es sollte beachtet werden, dass die private Firma, welche das Schliessfach vermietet, geringe Sicherheitsvorkehrungen trifft. Diese Methode ist sowohl simpel als auch kostengünstig

Insbesondere finanzielle Sanktionen gegen PEPs können mithilfe einer Vielzahl von Methoden umgangen werden. Daher sollten Unternehmen besondere Vorsicht im Umgang mit PEPs walten lassen. Da aktuelle Sanktionen sich als recht unwirksam erwiesen haben, sollten Alternativen wie beispielsweise Reiseembargos in Erwägung gezogen werden. Diese sind weitaus schwieriger zu umgehen.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2019). Sanktionen: Wie sinnvoll sind Massnahmen gegen PEPs? ZRFC, 5/2019, 209–214.