de en ru it fr

Korruptionsbekämpfung durch Anreize – Ein Erfolgsmodell?

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen üben ihre Expertise täglich in Themenbereichen wie diesen aus. Der vorliegende Beitrag wurde in der Zeitschrift ZRFC veröffentlicht und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in der Schweiz, geschrieben. Der Beitrag befasst sich mit dem Thema der Korruptionsbekämpfung durch Anreize und beschäftigt sich mit der Frage, ob dies auch tatsächlich ein Erfolgsmodell sei.

Es stellt sich die Frage, ob Anreizsysteme Korruption in multinationalen Unternehmen fördern oder bekämpfen können. Häufig werden Boni für Verkaufserfolge bezahlt. Hingegen werden Compliance und Whistleblowing als selbstverständlich und werden nicht zusätzlich belohnt. Das kann jedoch dazu führen, dass Arbeitnehmer, die ihren persönlichen finanziellen Nutzen maximieren möchten, kein Interesse an regelkonformen Verhalten haben. Anpassungen der Anreizsysteme könnten für Unternehmen vorteilhaft sein.

Für Compliance-Beauftragte ist die Korruptionsbekämpfung nach wie vor eine grosse Herausforderung. Bis zum Ende der 1990er-Jahre war die Bestechung ausländischer Amtsträger weit verbreitet und auch gesellschaftlich akzeptiert. Am 17. Dezember 1997 wurde die OECD-Konvention gegen die Bestechung zur Unterzeichnung aufgelegt und in Deutschland durch das IntBestG beziehungsweise in der Schweiz durch die Art. 322ter-octies StGB umgesetzt, wobei erhebliche rechtliche Risiken für Unternehmen und deren Mitarbeiter durch die Zahlung von Bestechungsgeldern entstanden sind.

In Art. 1 Abs. 1 des OECD wird Korruption als Verhalten, «die unmittelbar oder über Mittelspersonen einem ausländischen Amtsträger vorsätzlich, um im internationalen Geschäftsverkehr einen Auftrag oder einen sonstigen unbilligen Vorteil zu erlangen oder zu behalten, einen ungerechtfertigten geldwerten oder sonstigen Vorteil für diesen Amtsträger oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, damit der Amtsträger in Zusammenhang mit der Ausübung von Dienstpflichten eine Handlung vornimmt oder unterlässt. Dieses Phänomen gilt als schädlich für den öffentlichen Sektor, die Privatwirtschaft und die Bevölkerung als Ganzes.

Es gibt eine Vielzahl an Zusammenhängen, die zur Korruption führen. Darunter fallen finanzielle Anreize, Anerkennung, Flexibilität, Freiheit, mangelnde Kontrolle und persönliche Beziehung. Finanzielle Boni und Mali stellen eine vorherrschende Form von Anreizen in multinationalen Unternehmen dar. Es ist festzuhalten, dass die bestehenden Anreizsysteme Korruption in den meisten Fällen eher fördern als bekämpfen. Aus der Sicht von Präventionsexperten sowie der Täter scheint eine Anpassung der Anreizsysteme als sinnvoll zu sein. Insbesondere sollten regelkonformes Verhalten sowie Whistleblowing remuneriert werden. Ein Malus für kleinere Regelverstösse wäre auch denkbar. Bei weiteren Fragen oder Anliegen können Sie sich gerne an unsere Rechtsanwälte für Compliance in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld wenden.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt und Notar in St. Gallen. Zudem ist er als niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein tätig und leitet Beratungsgesellschaften in England, Liechtenstein und Dubai.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Korruptionsbekämpfung durch Anreize – Ein Erfolgsmodell? ZRFC, 12(6), 267–269.