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Kartellrechtliche Compliance-Programme: Strategische und praktische Herausforderungen in der Umsetzung illustriert am Beispiel Schweiz

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld üben ihre Expertise täglich in Bereichen der Compliance wie diesen aus. Der vorliegende Beitrag geht auf kartellrechtliche Compliance-Programme verbunden mit strategischen und praktischen Herausforderungen in der Umsetzung illustriert am Thema Schweiz ein. Veröffentlicht wurde der Beitrag in der Zeitschrift ZRFC und von Dr. Dr. Fabian Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie von Nadia Fiechter, ehemalige Juristin bei Teichmann International (Schweiz) AG, geschrieben.

Kartellrechtliche Compliance-Programme werden immer bedeutender, insbesondere für globale Unternehmen, aber auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Compliance-Programme wurden in letzter Zeit vermehrt auf nationaler Stufe anerkannt, weshalb sie auch von der Schweizer Wettbewerbskommission (nachfolgend WEKO) anerkannt werden. Kartellrechtliche Compliance-Programme haben das Ziel, Kartellrechtsverstösse zu verhindern, zu entdecken und zu bekämpfen.

Kommen in einem Unternehmen kartellrechtliche Vorfälle vor, sind diese mit erheblichem Schadenspotential verbunden, insbesondere mit einem Reputationsrisiko für das entsprechende Unternehmen. In der Schweiz konnte die schweizerische WEKO in jüngster Vergangenheit erfolgreich Kartelle aufdecken und bekämpfen. In solchen Fällen spielt die Selbstanzeige eine wichtige Rolle, da diese bei 80 bis 90 Prozent der Fälle entscheidende Hilfe beiträgt. Grundlegend steckt der folgende Gedanke dahinter, wer sich stellt und Selbstanzeige macht, kann vom Bonusprogramm nach Art. 49a Abs. 2 KG profitieren. Dadurch haben Unternehmen, die sich an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt haben, die Möglichkeit, ihre Sanktion zu reduzieren oder gar mit einer vollständigen Immunität davonzukommen. Jedoch bleibt mit oder ohne Bonusprogramm ein bitterer Nachgeschmack vorhanden.

Compliance-Programme können existierende Kartelle nicht nur destabilisieren, sondern auch die Bildung von neuen Kartellen verhindern. Bei Vorlagen von nationalen Behörden, internationalen Organisationen und den verschiedenen Business Initiativen müssen allgemeingültige Vorgaben beachtet werden und branchen- und unternehmensspezifische Eigenheiten und Herausforderungen können nicht berücksichtigt werden, was problematisch sein kann. Ein kartellrechtliches Compliance-Programm durchzuführen, benötigt in einem Unternehmen Ressourcen wie Finanzierung und Zeit. Daher ist es ratsam, in Unternehmungen regelmässig Zeit zu nehmen, unternehmensspezifische Trainings durchzuführen, denn kartellrechtliche Compliance ist in der Tendenz komplexer. Es soll besonders Wert darauf gelegt werden, dass interne Compliance-Mitarbeitende, die das Geschäft verstehen, in die verschiedenen Abteilungen und Teams miteingebunden werden, um auf alle Perspektiven eine Sicht und einen Überblick zu haben. Bei weiteren Anliegen zur Compliance können Sie gerne unsere Rechtsanwälte für Compliance in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld kontaktieren.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist als Rechtsanwalt in der Schweiz sowie als Notar in St. Gallen tätig. Ausserdem ist er niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein und leitet Beratungsgesellschaften in England, Liechtenstein und Dubai.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F., & Fiechter, N. (2020). Kartellrechtliche Compliance-Programme: Strategische und praktische Herausforderungen in der Umsetzung illustriert am Beispiel Schweiz. ZRFC, 15(5), 216–2020.