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FAQ Anwalt Teil II

4. Kann ich meinem Anwalt vertrauen?

Das Vertrauen zum Rechtsvertreter ist die Grundlage für eine effiziente und nachhaltige Problemlösung. Es ist daher wichtig, dass Sie das offene Gespräch mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin suchen. Durch das Anwaltsgeheimnis (Berufsgeheimnis) sind alle Informationen gesetzlich geschützt, auch gegenüber Behörden und Justizorganen. Es ist AnwältInnen verboten, alles, was sie aufgrund ihres Berufes erfahren haben, Dritten offenzulegen. Die AnwältInnen unterstehen sodann der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Diese fungiert als Kontrollorgan für die Anwaltschaft des jeweiligen Kantons. Im Rahmen von Disziplinarverfahren kann diese die Einhaltung der Berufs- und Standesregeln prüfen und Sanktionen verhängen.

Weiter gilt das Verbot der Interessenkollision, das heisst, dass Anwälte keine einander widersprechenden Interessen vertreten dürfen. Insofern haben Sie dadurch Gewähr, dass der Anwalt oder die Anwältin sich vollumfänglich für Sie und Ihre Interessen einsetzt. Der Anwalt oder die Anwältin meidet weiter jeden Konflikt zwischen den Interessen seines Klienten und den Personen, mit denen er oder sie geschäftlich oder privat in Beziehung steht.

5. Wie wird das Mandat geführt?

Sobald der Anwalt/die Anwältin die Annahme Ihres Mandats erklärt und die relevanten Akten übergeben sind, können erste Abklärungen getroffen und allfällige rechtliche Schritte eingeleitet werden. Es kann dabei durchaus vorkommen, dass mehrere Personen mit der Betreuung Ihres Falles betraut sind, so kann eine Vollmacht etwa eine Substitutionsbefugnis enthalten. Dies bedeutet, dass «Untervertreter» bestellt werden können. Dies kann etwa der Fall sein, wenn Ihr Anwalt sich von weiteren Mitarbeitenden unterstützen lässt.

5.1 Wie kann ich meinen Anwalt kontaktieren?

In der Regel werden Sie die Korrespondenz mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin sowohl über den elektronischen (Telefon, E-Mail oder Fax) als auch über den postalischen Weg führen. Nicht zuletzt ist es üblich, dass auch nach dem Erst- und Mandatierungsgespräch weitere persönliche Gespräche mit der Rechtsvertretung folgen. Dies ist insbesondere etwa vor einer Verhandlung oder einem Vergleichsgespräch sinnvoll. Es können jedoch auch Treffen im Hinblick auf das weitere Vorgehen allgemein anberaumt werden.

5.2 Werde ich über den weiteren Ablauf des Verfahrens informiert?

Die finale Entscheidung, wie weiter vorgegangen wird, wird grundsätzlich immer beim Klienten liegen. Der Anwalt/die Anwältin wird mögliche Wege und rechtliche Schritte aufzeigen können und es kann gemeinsam die für den Klienten/die Klientin individuell beste Option gewählt werden. Sodann hat der Anwalt eine Informationspflicht gegenüber dem Klienten oder der Klientin. Dies wird sich in etwa darin widerspiegeln, dass jeder Schritt mit Ihnen abgesprochen wird und jegliche Informationen, seien dies Schreiben der Gegenseite, Verfügungen von Behörden oder Entscheide vom Gericht, an Sie weitergeleitet werden.

6. Wie hoch sind meine Erfolgschancen? Werde ich über allfällige Risiken informiert?

Der Anwalt übt seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft aus. Zwischen Anwalt und Klient entsteht nach der Annahme des Mandats regelmässig ein Auftragsverhältnis. Der Rechtsvertreter ist dabei zu sorgfältigem Tätigwerden gegenüber der Klientschaft, der Gegenpartei, dem Gericht und der Öffentlichkeit verpflichtet, schuldet jedoch keinen Arbeitserfolg. Es kann daher auch kein Erfolg garantiert werden. Der Sorgfaltsmassstab bestimmt sich nach objektiven Kriterien, wobei etwa Berufsregeln zur Bestimmung herangezogen werden können. In der Branche der Anwälte wird in der Regel auch die Rechtsprechung der gerichtlichen Instanzen eine grosse Rolle spielen. Es kann zudem darauf abgestellt werden, wie sich eine durchschnittliche Person in der gleichen Lage verhalten hätte. Die Pflicht, den Klienten oder die Klientin auf Risiken hinzuweisen und von chancenlosen Verfahren abzuhalten, ist Ausfluss des Gebots zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung.