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FAQ Anwalt Teil I

1. Ist der Beizug eines Anwalts in meinem Fall sinnvoll?

Rechtliche Fragen können grundsätzlich in jedem Lebensbereich auftreten. Die Regelungsdichte steigt stetig an und die Sachverhalte werden zunehmend komplexer. Die Konsultation eines Anwaltes wird in all jenen Fällen sinnvoll sein, in welchen fundierte rechtliche Kenntnisse gefragt sind. Dies wird unter anderem bei vertraglichen Regelungen, Beurkundungs- und Beglaubigungsfragen und bei der Vertretung vor Gericht der Fall sein. Es kann jedoch auch bereits bei Problemen, welche noch so klein zu sein scheinen, nützlich sein, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Der Beizug eines Anwaltes kann nicht zuletzt schon in der Phase vor einem gerichtlichen Verfahren hilfreich sein, da es so oft gelingen wird, einen Prozess zu vermeiden (vorausschauende Beratung). Die frühzeitige Kontaktaufnahme und Rechtsberatung kann so auch finanzielle Vorteile haben und - unter Berücksichtigung der Stressfaktoren eines Prozesses - auch die Nerven der Beteiligten schonen.

Sollten Sie sich über den Beizug eines Anwalts dennoch unsicher sein, ist es immer ratsam, Kontakt mit einer Anwaltskanzlei aufzunehmen und mindestens telefonisch zu erfragen, ob eine Terminvereinbarung sinnvoll erscheint. Sodann wird sich im Laufe des Erstgespräch definitiv herausstellen, ob eine anwaltliche Beratung oder Vertretung in Ihrem Fall notwendig ist. Sofern die Gegenpartei einen Anwalt beigezogen hat, drängt sich die eigene Vertretung sodann mitunter auf, sodass auf beiden Seiten mit gleichen Waffen gekämpft wird.

2. Wie finde ich den richtigen Anwalt?

In der Regel wird die Suche zunächst auf ein bestimmtes Rechtsgebiet eingegrenzt werden, um jeweils einen Spezialisten im entsprechenden Bereich zu finden. Neben fachlichen Aspekten werden unter Umständen auch räumliche Aspekte zu berücksichtigen sein, da es kaum sinnvoll erscheint, einen Anwalt zu engagieren, welcher mehrere Fahrtstunden entfernt ist. Hintergrund ist jener, dass das Erstgespräch und auch allfällige Folgebesprechungen im Idealfall persönlich durchgeführt werden können. Insofern bietet sich ein Anwalt an, dessen Kanzlei sich in räumlicher Nähe des Wohnorts befindet. Unsere Anwaltskanzlei verfügt über Standorte in St. Gallen, Zürich und Frauenfeld. Nicht zuletzt werden auch persönliche Präferenzen eine Rolle spielen.

3. Wie läuft das Erstgespräch / Mandatierungsgespräch ab?

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich selbst gut auf das Gespräch vorbereiten und allfällige Dokumente frühzeitig zusammentragen. Dem Anwalt oder der Anwältin ist es immer nur dann möglich, sich ein Bild über die Situation zu verschaffen, wenn ihm oder ihr alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Dies beinhaltet nicht zuletzt auch ein transparentes Bild Ihrer Lage. Weiter sollten Sie sich auch Ihrerseits Fragen überlegen, welche Sie dem Anwalt oder der Anwältin stellen möchten.

In der Regel ist das Erstgespräch für die Mandatsannahme oder – ablehnung entscheidend. Dabei gilt es zu bedenken, dass AnwältInnen grundsätzlich keineswegs verpflichtet sind, Ihr Mandat anzunehmen. So wird ein Anwalt, welcher nicht über die zeitliche Kapazität, die Spezialkenntnisse oder die Erfahrung verfügt, den Fall in der Regel ablehnen, da ihn diesbezüglich eine Sorgfaltspflicht trifft.

Da die gesamte anwaltliche Tätigkeit zu vergüten ist, ist auch das Erstgespräch kostenpflichtig. Es sollte weiter beachtet werden, dass in gewissen Fällen Kostenvorschüsse für die weiteren Tätigkeiten verlangt werden.