Aus juristischer Sicht spricht man nicht nur dann von einem Vertragsverhältnis, wenn Person A und B einen schriftlichen Vertrag aufsetzen und beide diesen unterschreiben. Oftmals gehen wir Vertragsverhältnisse ein, die unserem Empfinden nach gar keinen Vertrag im klassischen Sinne begründen. Verträge werden täglich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder stillschweigend geschlossen. Denken Sie dabei an den Kaffee, den Sie heute auf dem Weg zur Arbeit gekauft haben, an die Malerin oder den Maler, den Sie kürzlich zum Streichen Ihrer Hausfassade engagiert haben und an die Kette, die Sie Ihrer Partnerin oder Ihrem Partner geschenkt haben – in all diesen Alltagssituationen ist ein Vertrag entstanden. Sie sehe also: unser Alltag ist vom Vertragsrecht geprägt. Das Vertragsrecht birgt somit ein hohes Potenzial für Rechtsstreitigkeiten, wodurch dieses eine zentrale Disziplin in der Praxis begründet. Einige Teildisziplinen des Vertragsrechts sind etwa der Kauf und der Tausch, die Miete und die Pacht, die Leihe und das Darlehen, der Arbeits- und Werkvertrag sowie der Auftrag, die Bürgschaft und die Schenkung.
Neben den alltäglichen Angelegenheiten unserer Klientschaft, die unter das Vertragsrecht fallen, gehen auch Unternehmen regelmässig Vertragsverhältnisse ein – für die Unternehmerschaft ist das Vertragsrecht sogar das zentrale Element für eine nachhaltige, wirtschaftliche Tätigkeit. Jede geschäftliche Beziehung setzt ein Vertragsverhältnis voraus, welches allen Vertragsparteien klare Rechte und Pflichten auferlegt, die im Konfliktfall durchgesetzt werden können. Im Rahmen der Privatautonomie, welche das schweizerische Privatrecht den Vertragsparteien einräumt, können vertragliche Rechte und Pflichten innerhalb gesetzlicher Schranken so weit ausgestaltet werden, dass sie zum Vorteil oder zum Nachteil bestimmter Vertragsparteien ausfallen. Genau an dieser Stelle blühen wir als starke Partnerin an Ihrer Seite auf, indem wir sicherstellen, dass die Interessen unserer Klientschaft vertraglich statuiert und durchgesetzt werden.
Das Vertragsrecht umfasst nicht nur das Zustandekommen des Vertrags, sondern ist ein weitläufiges, breit gefächertes und komplexes Rechtsgebiet. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Vertragsrecht in Zürich beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen Angelegenheiten des Vertragsrechts. Komplexe Sachverhalte und Rechtsprobleme reduzieren wir für unsere Klientschaft so weit, dass diese jederzeit problemlos die Übersicht über den Fall behalten kann.
Auch auf dem Feld des Vertragsrechts machen wir die Vertretung Ihrer Interessen zu unserer Unternehmensmaxime, indem wir Ihre Bedürfnisse in den Vordergrund stellen und eine massgeschneiderte, auf ihre Bedürfnisse angepasste anwaltliche Dienstleistung anbieten.
Unsere Anwältinnen und Anwälte für Vertragsrecht in Zürich beraten und vertreten Sie kompetent sowohl im aussergerichtlichen Verfahren als auch vor allen schweizerischen Gerichten. Abgerundet wird unsere weitreichende Expertise im Vertragsrecht durch das hauseigene Notariat in St. Gallen. Gerne bieten wir Ihnen sämtliche Dienstleistungen des Vertragsrechts aus einer Hand.