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Anwalt für Umweltrecht in Zürich

Nach dem zweiten Weltkrieg begann in Europa und somit auch in der Schweiz ein Wirtschaftsboom. Diese Entwicklung war auf der einen Seite zwar ökonomisch zu begrüssen, auf der anderen Seite verlief sie jedoch zu Lasten unserer Umwelt. Die Gesellschaft hat die Problematik rasch erkannt, wodurch eine Verfassungsänderung ermöglicht wurde und der Gesetzgeber effizient bestehende Bundesgesetze revidieren und neue Bundesgesetze erlassen konnte. Beispiele bilden das Gewässerschutzgesetz aus dem Jahr 1954 und das Natur- und Heimatschutzgesetz aus dem Jahr 1966. Das Umweltschutzgesetz trat 1985 in Kraft. Auch international wurden Übereinkommen geschlossen, an die sich auch die Schweiz als Vertragspartei gebunden hat. Weiter haben sich im Umweltrecht verschiedene Prinzipien herausgebildet. Das Verursacherprinzip ist nur eines davon. Stand heute bestehen 11 Bundesgesetze und 72 Bundesverordnungen für das Umweltrecht. Auch auf kantonaler Ebene besteht ein dichtes Netz aus Erlassen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe. Zusammenfassend besteht in der Schweiz somit ein dichtes Netz aus Gesetzen und Verordnungen im Bereich des Umweltrechts auf Ebene Bund und Kanton, welches durch völkerrechtliche Verträge ergänzt wird. Statuiert werden insbesondere abgaberechtliche Vorschriften, marktwirtschaftliche Instrumente, baurechtliche Vorschriften, Standards, verschiedene Verfahren sowie verschiedene Bestimmungen für den Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Der Geltungsbereich dieser Erlasse und Verträge verpflichtet die schweizerische Bevölkerung und vor allem Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Somit ist das Umweltrecht äusserst vielschichtig.

Reguliert wird unter anderem der Umweltschutz, die Raumplanung, der Gewässer-, Wald-, Natur- und der Heimatschutz. Weiter betrifft das Umweltrecht auch Fragen im Zusammenhang mit verschiedenen Immissionen, Umweltverträglichkeitsprüfungen, der Abfallentsorgung, der Lufthygiene und dem Bodenschutz.

Insbesondere im Zusammenhang mit der Klimakrise gewinnen Umweltrechtsthematiken zunehmend an Bedeutung. Unternehmen in allen Sektoren sehen sich verstärkt einem politischem und öffentlichem Druck ausgesetzt. Insbesondere Akteure in der Finanzbranche werden ermutigt, vermehrt in nachhaltige Projekte zu investieren. In diesem Zusammenhang spielt die Corporate Social Responsibility (Unternehmenssozialverantwortung) eine entscheidende Rolle. Unternehmen, die im primären oder sekundären Wirtschaftssektor tätig sind, unterstehen ebenfalls strengen Umweltvorschriften. Neben verbindlichen gesetzlichen Vorschriften bestehen auch einige nicht verbindliche Soft-Law-Regelungen.

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Umweltrecht in Zürich weisen eine umfassende Expertise vor. Die Ausarbeitung einer massgeschneiderten umweltrechtlichen Corporate Governance, von Compliance-Strategien sowie die Beratung bezüglich internen Kontrollmechanismen für die verschiedensten Unternehmen sind für uns eine Herzensangelegenheit. Auch bei der Umsetzung und Implementierung derartiger Programme zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Regulierungen stehen wir Ihnen jederzeit kompetent zur Seite. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf alle Belangen des Umweltrechts. Miterfasst sind Vorschriften und Fragen im Zusammenhang mit allen Bauvorhaben, wobei insbesondere Umweltsanierungen und Neubauten im Zentrum stehen.

Selbstverständlich gilt unsere Beratung nicht ausschliesslich Unternehmen, sondern auch Privatpersonen. Beispielsweise beraten wir Sie zu Fragen des Lärm- oder des Immissionsschutzes sowie zu Bauprojekten.

Anwalt Umweltrecht Zürich

Falls eine außergerichtliche Einigung der Parteien bedauerlicherweise nicht erzielt werden kann, bieten Ihnen unsere Anwältinnen und Anwälte für Baurecht in Zürich eine zuverlässige Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten und Behörden. Dabei schöpfen wir sämtliche verfügbaren rechtlichen Instrumente in vollem Umfang aus, um die Interessen unserer Klientschaft bestmöglich zu vertreten.