de en ru it fr

Anwalt für Strassenverkehrsrecht in Zürich

Sei es als Fahrerin oder Fahrer, Beifahrerin oder Beifahrer oder als Passagierin oder Passagier – die Mehrheit von uns ist wohl regelmässig auf den schweizerischen Strassen unterwegs. Dieser Umstand bringt ein hohes Risiko mit sich, durch die Teilnahme am Strassenverkehr in einen rechtlichen Konflikt zu geraten. Dabei müssen nicht einmal Personen oder Sachen zu Schaden kommen. Die Verletzung der Verkehrsregeln und die daraus resultierende Sanktionen genügen schon für die Begründung eines rechtlichen Konfliktes. Denken Sie dabei an eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Je nach Sachverhalt und Schwere des Verstosses kann eine solche Geschwindigkeitsüberschreitung leichte bis hin zu schweren strafrechtlichen Sanktionen zur Folge haben (vgl. Art. 90 ff. SVG). Denkbar sind demnach Bussen bis hin zu Freiheitsstrafen. Ebenfalls anwendbar sind, falls das SVG nichts anderes vorsieht, die Bestimmungen des StGB (vgl. Art. 102 SVG). Fährt die Täterin oder der Täter jemanden an, kann er sich beispielsweise der schweren Körperverletzung strafbar machen (Art. 122 StGB). Neben den strafrechtlichen Aspekten kann im Strassenverkehrsrecht auch das Zivil- und Verwaltungsrecht einschlägig sein. Das Zivilrecht ist vor allem dort einschlägig, wo ein Vorfall im Strassenverkehr, sei es auf öffentlichen Strassen sowie Privatgrundstücken, Schadens- und Haftungsaspekte begründet. Unter das Verwaltungsrecht fällt beispielsweise die Anordnung von Administrativmassnahmen durch die kantonalen Behörden (vgl. Art. 22 SVG). Dabei handelt es sich regelmässig um den Entzug des Führerausweises (Art. 16 ff. SVG). Andere Administrativmassnahmen bilden etwa der Warnungs- und Sicherungsentzug, die Verwarnung, die Pflicht zur erneuten Absolvierung der Führerprüfung, Auflagen zum Führerausweis, Verkehrsunterricht, Kontrollfahrten, die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises, ein Fahrverbot in der Schweiz und die Verweigerung eines Führer- oder Lernfahrausweises. Eine verhängte Strafe nach dem Strafrecht, beispielsweise eine Busse für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit, hemmt die Möglichkeit einer Anordnung von Administrativmassnahmen nicht. So kann der Führerausweis auch dann entzogen werden, wenn die Täterschaft schon mit Busse bestraft wurde.

Rechtsanwalt Strassenverkehrsrecht Zürich

Rechtsstreitigkeiten, die aus Angelegenheiten des Strassenverkehrsrechtes resultieren, sollten ab einer bestimmten Intensität anwaltlich betreut werden. Unter Umständen, insbesondere wenn freiheitsentziehende Massnahmen des Strafrechts oder auch schon ein Eintrag in das Strafregister drohen, ist die Konsultation einer Anwältin oder eines Anwaltes nachdrücklich empfohlen. Unsere Anwältinnen und Anwälte für Strassenverkehrsrecht in Zürich beraten und vertreten unsere Klientschaft in allen Bereichen des Strassenverkehrsrechts.