Durch die wirtschaftliche Stärke der Schweiz im europäischen Wirtschaftsraum bildet das Gesellschaftsrecht einen Kernbereich der Tätigkeit unserer Anwältinnen und Anwälten in Zürich.
Mit unserer Erfahrung und dem fachlichen Know-how beraten wir Unternehmen im In- und Ausland kompetent in einer Vielzahl von gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere beraten und begleiten wir unsere Klientschaft im Rahmen von Gründungen, Sanierungen, Verantwortlichkeits- und Anfechtungsansprüchen sowie Umstrukturierungen, fusionsrechtliche Angelegenheiten und Unternehmensübernahmen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer tätigt man Entscheidungen mit grosser Tragweite. Bereits bei der Wahl der Unternehmensform, die sich unter Umständen bereits in vielen Bereichen, beispielsweise in haftungs- und steuerrechtliche Fragen entscheidend auswirkt, können wir unserer Klientschaft eine kompetente Beratung anbieten. Die juristische Gestaltung eines Unternehmens bedarf der Unterstützung von Anwältinnen und Anwälten mit der erforderlichen Expertise. Wurde vorab die bestmögliche Rechtsform für ein Unternehmen ermittelt, muss die Gesellschaft gegründet werden. Dazu durchläuft eine zukünftige Gesellschaft die Errichtungs- und Entstehungsphase. Dabei werden Fragen bezüglich Aufstellung der Statuten und des Gesellschaftsvertrags, der öffentlichen Beurkundung sowie der Anmeldung im Handelsregister relevant. An dieser Stelle profitieren Sie von unserem Rundumpaket. Dieses umfasst nämlich sowohl die Begleitung durch unsere hervorragenden Anwältinnen und Anwälten für Wirtschaftsrecht in Zürich als auch die Dienstleistungen durch das Notariat in St. Gallen. Wurde die Gesellschaft gegründet und in Vollzug gesetzt, so treten zahlreiche Sachverhalte auf, welche die Beratung von Anwältinnen und Anwälten voraussetzen. Zu denken ist dabei beispielsweise an Beratungen bezüglich Änderungen des Gesellschaftskapitals oder an Sanierungsmassnahmen. Auch in Belangen des Schutzes der Gesellschaft und der Gesellschafter sowie des Gläubigerinnenschutzes stehen wir ihnen unbedingt zur Seite.
Ausserdem verfügen wir über eine weitreichende Expertise im Private Equity- und Venture Capital-Bereich. Auch an dieser Stelle profitieren wir vom hauseigenen Notariat in St. Gallen, indem die von uns vorbereiteten gesellschaftsrechtlichen Urkunden von unserem Notariat beurkundet werden.
Zu guter Letzt werden, auf Wunsch hin, betriebswirtschaftliche Fragen durch die Teichmann International AG, unserer Unternehmensberatung, betreut.
Kurz und bündig: Unsere Anwältinnen und Anwälte für Wirtschaftsrecht in Zürich, unterstützt durch das Notariatsbüro in St. Gallen, sind die perfekten Ansprechpartnerinnen und -partner für alle Sachverhalte des Gesellschaftsrechts.