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Anwalt für Europarecht in Zürich

Unter dem Europarecht im weiteren Sinne versteht man das Recht von europäischen internationalen Organisationen, wohingegen man unter dem Europarecht im engeren Sinne das Recht der Europäischen Union als supranationale Organisation versteht. Die Schweiz als Nicht-Mitgliedstaat der EU ist geographisch umgeben von EU-Mitgliedsstaaten und bildet dadurch eine Art Insel im Geflecht der EU. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten verbinden eine zentrale (Handels)Partnerschaft mit der Schweiz. 52% aller schweizerischen Exportgüter gehen in die EU, ganze 70% aller Importgüter stammen aus der EU. 7% des europäischen Aussenhandels erfolgt mit der Schweiz. Damit ist die Schweiz der viertgrösste Handelspartner nach den USA, China und dem Vereinigten Königreich. Die gemeinsamen politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Grundwerte verfestigen die Beziehung zwischen der EU und der Schweiz. Aus diesem Grund verfolgen beide Seiten eine Interessenpolitik, die man den bilateralen Weg nennt. Zu diesem Zweck schliessen die Schweiz und die EU bilaterale Abkommen. Beispielsweise hat die Schweiz mit der EU ein Freihandelsabkommen sowie die Bilateralen I und II abgeschlossen. Weiter steht der Abschluss eines institutionellen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU immer wieder im Raum.

Das EU-Recht hat aufgrund des Grundsatzes des autonomen Nachvollzuges einen erheblichen Einfluss auf die Schweiz. Dieser Grundsatz dient nämlich der Angleichung des schweizerischen Rechts an das europäische Recht. Das Paradebeispiel bildet die Einführung der Sommerzeit in der Schweiz. Beim Erlass von neuen Gesetzen und Verordnungen sowie dann, wenn bestehende Erlasse geändert werden sollen, muss der Bundesrat seine Prüfungsobliegenheit wahrnehmen und unter anderem die Europakompatibilität des Erlasses überprüfen (Art. 141 Abs. 2 lit. a ParlG). Dabei darf der Bundesrat von einem angepassten Erlass absehen, wenn dies sachlich begründet werden kann.

EU-Verordnungen sind in den EU-Mitgliedsstaaten ohne innerstaatlichen Umsetzungsakt unmittelbar anwendbar. Des Weiteren können Gesetzgebungsakte aus dem EU-Recht auch in der Schweiz direkt anwendbar sein. Dies gilt beispielsweise für die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dann, wenn:

  • Unternehmen mit Sitz in der Schweiz eine Niederlassung in der EU haben;
  • die Zielgruppe eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz in der EU liegt;
  • Unternehmen mit Sitz in der Schweiz Personendaten von Personen in der EU verarbeiten, um das Konsumverhalten jener zu beobachten und ihnen aufgrund dieser Daten personalisierte Angebote zu unterbreiten.

Trotz des Umstandes, dass die Schweiz kein Mitgliedsstaat der EU ist, resultiert aus den obigen Erläuterungen, dass das EU-Recht von schweizerischen Juristinnen und Juristen nicht ausser Acht gelassen werden darf.

Anwalt Europarecht in Zürich

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Europarecht in Zürich weisen eine breite Expertise im Europarecht vor. Gerne dürfen Sie von dieser profitieren, indem wir Sie umfassend zu jeglichen europarechtlichen Angelegenheiten beraten.