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Anwalt für Öffentliches Personalrecht

Das öffentliche Personalrecht betrifft die Angestellten von Gemeinden, Kantonen und dem Bund. Allgemein bildet es das Arbeitsrecht für die Angestellten öffentlicher Dienste. Das öffentliche Personalrecht reguliert die Auswahl und Beförderung von Angestellten im öffentlichen Dienst sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Um Willkür zu vermeiden und Gleichbehandlung zu garantieren, normiert das öffentliche Personalrecht hierbei strenge Richtlinien.

Anwalt für öffentliches Personalrecht

Das öffentliche Personalrecht ist aufgrund der hohen Dichte an Regulierungen äusserst komplex. Es empfiehlt sich, in sämtlichen Fragen des öffentlichen Personalrechts einen spezialisierten Anwalt oder eine Anwältin hinzuzuziehen.

Unsere Beratungsdienstleistungen umfassen alle Fragen des öffentlichen Personalrechts. Rechtliche Streitigkeiten zwischen ArbeitgeberInnen und Arbeitnehmenden in Zusammenhang mit dem öffentlichen Personalrecht sind für alle Beteiligten belastend und unangenehm. Um diese zu vermeiden, unterstützen wir KlientInnen bereits vor Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Ausarbeitung, Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen. Auch die Prüfung von Arbeitszeugnissen zählt zu unseren Aufgabenbereichen.

Unsere weitreichende Expertise auf dem Gebiet umfasst insbesondere die Bekämpfung der Korruption, Anreizsysteme und Whistleblowing, speziell in Zusammenhang mit internationalen Transaktionen und BeamtInnen. Es ist von äusserster Wichtigkeit, dass die Angestellten öffentlicher Dienste ihre Integrität wahren, denn ein allfälliger Bestechungsskandal könnte weitreichende Folgen haben. Insbesondere hat Korruption negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der betroffenen Ländern, denn sie schreckt internationale InvestorInnen ab und sorgt für einen Vertrauensverlust der Öffentlichkeit in ihre Regierung. Gern unterstützen wir Sie in der Planung und Implementierung geeigneter Compliance-Programme und Anreizsysteme sowie in laufenden oder anhängigen Compliance-Verfahren.

Sollte sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lassen, vertreten wir unsere KlientInnen vor sämtlichen nationalen Gerichten und Behörden. Hierbei nutzen wir alle verfügbaren Rechtsmittel, um optimale Ergebnisse für unsere Klientschaft zu erzielen. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung gehen wir hierbei stets routiniert vor – Sie können sich in jeglicher Lage auf uns verlassen! In internationalen Sachverhalten profitieren Sie darüber hinaus von unserer weitreichenden Vernetzung zu renommierten Rechtsexperten und Expertinnen in aller Welt.

Personalrecht