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INTERPOL Red Notice

Bei einer Red Notice handelt es sich um ein weltweites, an Gesetzesvollstrecker gerichtetes Ersuchen, eine Person mit anhängiger Auslieferung zu lokalisieren und provisorisch festzunehmen. Eine Red Notice beinhaltet die folgenden Informationen: Informationen zur Identität der gesuchten Person (beispielsweise Name, Geburtsdatum, Nationalität, Haarfarbe, Augenfarbe und Fingerabdrücke) und Informationen über das Verbrechen, aufgrund dessen die Person gesucht wird (beispielsweise Mord, Kindesmisshandlung, sexueller Übergriff oder bewaffneter Raubüberfall). Red Notices werden auf Antrag eines Mitgliedsstaates von INTERPOL in Übereinstimmung mit den relevanten Regulierungen veröffentlicht. Eine Red Notice ist jedoch kein internationaler Haftbefehl.

Fälschlicherweise veröffentlicht kann eine Red Notice verheerende Folgen für die beschuldigte Person haben. Insbesondere werden die Betroffenen erheblich in ihrer Freiheit eingeschränkt. Wenn das lokale Regime von Korruption und politischen Unruhen geprägt ist, besteht oftmals die Gefahr, dass INTERPOL-Systeme missbraucht werden. Selbst wenn es nicht zu einer Auslieferung der betroffenen Person kommt, ist nicht garantiert, dass die Red Notice zurückgezogen werden wird.

Die Teichmann International (Schweiz) AG betreut eine Vielzahl profilierter Klienten aus der ganzen Welt und ist bestmöglich vorbereitet, korrespondierende rechtliche Fragen und Probleme kompetent zu beantworten und zu lösen. Aufgrund ihrer auf einer exzellenten Ausbildung beruhenden Expertise sind die Anwälte der Teichmann International (Schweiz) AG in der Lage, komplexe, multinationale rechtliche Angelegenheiten zeitnah und effektiv zu bearbeiten. Hierbei steht das Interesse unserer Klienten stets an vorderster Stelle.

Insbesondere verfügen unsere Anwälte über umfangreiche Expertise zu Interpol Verfahren und bringen ausdrucksstarke Argumente für eine Widerrufung der Roten Notiz hervor. Gründe hierfür können unter anderem sein, dass ein Land lediglich versäumt hat, die Notiz zu widerrufen oder seine lokale Datenbank zu aktualisieren. In anderen Fällen wurde eine Red Notice in Folge einer ungerechten Verhandlung oder politisch motiviert veröffentlicht, weshalb sie mit Blick auf rechtsstaatliche Prinzipien widerrufen werden muss. Unsere Anwälte sind bestens darauf vorbereitet, INTERPOL mittels stichhaltiger Argumente zu überzeugen, von einer Veröffentlichung einer Red Notice abzusehen oder eine Verbreitung derselben präventiv vorzubeugen.

Sollte eine Red Notice nicht widerrufen werden können, treten wir im In- und Ausland mit den relevanten Behörden in Kontakt und stellen sicher, dass ungerechtfertigte Red Notices nicht in der jeweiligen Jurisdiktion zur Anwendung kommen. Darüber hinaus helfen wir unseren Klienten dabei, sich sicher von einem an einen anderen Ort zu begeben und bemühen uns um internationale Fürsprache für die Widerrufung der Red Notice.

Wann immer erforderlich nutzt die Teichmann International (Schweiz) AG ihre hervorragenden internationalen Kontakte, um Verteidiger in der Nation, in welcher die Red Notice veröffentlicht wurde, zu instruieren. Die örtlichen Anwälte treten sodann mit den relevanten Behörden in Kontakt, um für eine Widerrufung relevante Informationen zu sammeln. Sollte eine Auslieferung bevorstehen, arbeiten unsere Anwälte mit lokalen Kanzleien zusammen, um selbige zu verhindern.