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Wirtschaftsstrafrecht und Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen

Unsere Rechtsanwälte in Zürich, St. Gallen und Frauenfeld sind täglich wirtschaftsstrafrechtlichen Themen wie diesen konfrontiert. Im vorliegenden Beitrag beschäftigte sich Dr. Dr. Teichmann, Rechtsanwalt in St. Gallen, sowie Jan Koch, ehemaliger Jurist bei Teichmann International (Schweiz) AG, in einem Beitrag im InTer mit den Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung bezüglich Wirtschaftsstrafrecht.

Die zunehmende Digitalisierung stellt auf der einen Seite neue Chancen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität dar und auf der anderen Seite Kriminellen alternative Vorgehensweisen. Zwischen 2018 und 2020 wurde knapp die Hälfte deutscher Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität. 50 % dieser Fälle wurden nur per Zufall aufgedeckt, was auf eine Grosszahl weiterer, unentdeckt gebliebener Fälle hindeutet. Die Strafverfolgungsbehörden schätzen die Anzahl unentdeckt gebliebener Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität auch sehr hoch ein.

Da ein grosser Teil bereits Opfer von Wirtschaftskriminalität wurden, ist es von besonderer Bedeutung, dass neben der Strafverfolgung auch weitere präventive Massnahmen vorgenommen werden. Eine solche Ergänzung kann beispielsweise die Digitalisierung im Compliance-Bereich bieten.

Am bekanntesten ist im Bereich des Wirtschaftstrafrechts die Geldwäsche. Es wird dabei versucht, die Ursprünge der Gelder, welche aus einer Vortat wie Korruption, Drogenschmuggel, Betrug oder Insiderhandel stammen, zu vertuschen, so dass der kriminelle Ursprung nicht zurückverfolgt werden kann und wieder im legitimen Geldumlauf einfliessen kann. Dabei kommen neben stark regulierten Bankensystemen auch zahlreiche Methoden wie beispielsweise der Handel mit Gold, Diamanten oder Kunst zum Einsatz.

Weitere relevante Themen in diesem Bereich stellen Korruption sowie Terrorismusfinanzierung dar. Als wichtiger Bestandteil der Minderung extremer Armut wird die Bekämpfung von Korruption und vor allem Bestechung gesehen. Nicht nur im Zusammenhang mit den Strafverfolgungsbehörden sollte die Korruption bekämpft werden, sondern auch mit anderen präventiven Massnahmen, wie mit gut organisierter Compliance. Des Weiteren nimmt im Finanzsektor die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung einen hohen Stellenwert ein. Der Tatbestand ist zur Geldwäsche sehr ähnlich, weshalb beide Straftaten oftmals zusammen behandelt werden. In diesem Thema können unsere Rechtsanwälte in Frauenfeld, St. Gallen oder Zürich Sie gerne beratend unterstützen oder Ihnen weitere Auskunft geben.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist als Rechtsanwalt in der Schweiz sowie als Notar in St. Gallen tätig. Weiter ist er Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland als auch niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F., & Koch, J. (2021). Wirtschaftsstrafrecht und Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen. InTer, 9(2), 70–76.