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Whistleblowing incentives

Der Artikel befasst sich mit den Möglichkeiten, Anreize für Hinweisgeber (Whistleblower) zu schaffen, um gesetzeswidrige Verhaltensweisen innerhalb von Unternehmen zu unterbinden. Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann in Zusammenarbeit mit Marie-Christin Falker verfasst und im Journal of Financial Crime 2020 veröffentlicht. Korruption, Missbrauch, Kompetenzüberschreitungen innerhalb von Unternehmen und Behörden erblicken unter anderem das Tageslicht, weil einige Personen innerhalb dieser Organisationen beschliessen, Fehlverhalten anzuprangern. Edward Snowden, Hervé Falciani sowie Bradley Birkenfeld sind jüngste Beispiele von «Whistleblowing». Dabei unterscheiden sich die Konsequenzen für die jeweiligen Hinweisgeber erheblich. Edward Snowden wurde zum Verräter und Staatsfeind deklariert, musste seine Heimat verlassen und fristet nun sein Dasein im Exil. Bradley Birkenfeld erhielt hingegen für seine Zusammenarbeit mit den Behörden in Hinblick auf seine ehemalige Arbeitgeberin (UBS) eine stattliche Belohnung. Es existieren mehrere Vorschläge, das Melden von regelwidrigen Verhaltensweisen einfacher zu gestalten und die Hinweisgeber hinreichend zu schützen. So könnte man einerseits einen Bonus für Hinweisgeber und Personen einführen, die Compliance-Vorschriften einhalten, und andererseits Personen, welche von Compliance-Vorschriften abweichen, bestrafen. Oftmals müssen Hinweisgeber mit der Entlassung rechnen. Straf- und zivilrechtliche Konsequenzen sind ebenfalls nicht ungewöhnlich, was den Anreiz, als Hinweisgeber überhaupt mit Kontrollorganen in Kontakt zu treten, massiv schmälert. Finanzielle Anreize könnten Abhilfe schaffen und die negativen Konsequenzen abfedern. Zudem wären Mitarbeiter eher gewillt, Compliance-Vorschriften zu respektieren, da diese davon ausgehen müssten, dass deren Verhalten von Arbeitskollegen gemeldet werden könnte. Die Auszahlung eines Bonus birgt jedoch auch Gefahren. So schafft es ein Klima des Misstrauens innerhalb eines Unternehmens und ist daher geeignet, einen Motivationsverlust bei den Angestellten zu erwirken. Des Weiteren könnte es zur Folge haben, dass sich Angestellte eines Unternehmens in ungerechtfertigten Situationen an ein Kontrollorgan wenden. Folglich muss ein Anreizsystem entwickelt werden, welches Hinweisgeber schützt aber nicht unrechtmässig bevorteilt.

Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen, niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein sowie Unternehmensberater. Ausserdem ist er Autor von Büchern und Artikeln in anerkannten Fachzeitschriften.

Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. & Falker, M.C. (2020). Whistleblowing Incentives. Journal of Financial Crime, 28(2), 394-405, 2020. https://doi.org/10.1108/JFC-10-2019-0132.