Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann, LL.M. behandelt im vorliegenden, im Jahr 2022 im «Jusletter» publizierten Beitrag die Geldwäschereirisiken, denen Anwälte ausgesetzt sind. Anhand von Beispielen soll festgehalten werden, wieso für Anwälte eine intensive Befassung mit dieser Thematik unentbehrlich ist.
Vorab erläutert der Autor die Strafbestimmung des Art. 305bis StGB und das GwG als Instrument für die Bekämpfung der Geldwäscherei.
Um Geldwäschereirisiken antizipieren zu können, gilt es zu verstehen, wie erfolgsversprechende Geldwäschereiprozesse ablaufen. Dabei fungiert die Vortat als Ausgangspunkt. Insbesondere zu beachten sei dabei, ob es sich bei den inkriminierten Vermögenswerten um Bargeld, «Bankable Assets» oder Kryptowährungen handle. Des Weiteren gilt es zu beachten, ob die inkriminierten Einkünfte kontinuierlich erfolgen oder es sich dabei um einmalige Vorgänge handelt. Je nach Ausgestaltung sind komplexere Methoden gefragt, welche nach dem Waschen beispielsweise unter anderem auch Investitionen erlauben. Für Belangen der Geldwäscherei ist es wichtig, dass die Vermögenswerte mit einer Legende versehen werden.
Insbesondere die Immobilienbranche eigne sich für die Geldwäscherei. Der Grund dafür ist, dass in dieser Branche sowohl Bargeld als auch «Bankable Assets» verbreitet sind. Somit lassen sich beide Arten von Vermögenswerten in den Wirtschaftskreislauf integrieren. Die Täterschaft hält nach unauffälligen Objekten ohne Vergleichsobjekt Ausschau. Beispielsweise eignen sich freistehende Einfamilienhäuser. Die Bezahlung des Kaufpreises erfolgt dabei teils durch Barzahlung, teils durch Banküberweisung. Der Autor macht diesbezüglich nähere Ausführungen und erläutert auch, aus welchem Grund ein solches Geschäftsmodell für die Verkäuferseite interessant ist. Die Geldwäscher erwerben Liegenschaften und Immobilien regelmässig nicht im eigenen Namen, sondern setzen dafür geeignete Strohleute ein. Nach dem erfolgreichen Kauf wird die Immobilie in der Regel renoviert. Dabei wird erneut ein Teil mit Bargeld, der andere Teil durch Banküberweisung bezahlt. Diese Vorgehensweise bietet neben den geldwäschereispezifischen Vorteilen auch Vorteile für die Handwerker. Der Faktor Mensch bildet in dieser Hinsicht ein Risiko. Dieses Risiko kann der Geldwäscher nicht beseitigen, jedoch kann er sich auf den Eintritt eines Ereignisses vorbereiten und allfällige Handlungen deklarieren. Der Endzweck des Erwerbs einer Immobilie beziehungsweise einer Liegenschaft liegt darin, diese entweder zu verkaufen oder aufgrund der wiederkehrenden Mietzinszahlungen zu vermieten. Spätestens mit dem Verkauf der Immobilie beziehungsweise der Liegenschaft ist der Geldwäschereiprozess abgeschlossen. Im Lichte dieser Ausführungen sollten Anwälte besondere Aufmerksamkeit walten lassen, wenn Transaktionen in der Immobilien ungewöhnliche mit ungewöhnlich hohen oder tiefen Summen getätigt werden. Die Begründung einer Gehilfen- oder Mittäterschaft ist hier besonders kritisch.
Im Folgenden bildet der Autor ein Beispiel für die Vortat mittels Bestechung eines ausländischen Amtsträgers. Er beschreibt eine detaillierte Vorgehensweise, die von einem ausgewählten Strohmann ausgeübt wird. Dieses Vorgehen umfasst die Gründung und den Verkauft verschiedener Gesellschaften. Dabei dienen M&A-Transaktionen der Plausibilisierung der Herkunft der inkriminierten Vermögenswerten. Man spricht vom Venture Capital-Modell. Alternativ können Geldwäscher die erläuterte Methode der Firmensanierung anwenden. Auch an dieser Stelle, insbesondere bei ungewöhnlichen Gewinnen, müssen Anwälte, ebenfalls aus den oben erwähnten Gründen, Vorsicht walten lassen.
Als letztes Beispiel zeigt der Autor auf, dass sogar Anwaltskanzleien für Handlungen der Geldwäscherei instrumentalisiert werden können. Auch Anwälte können Geldwäschehandlungen vornehmen. Bei der Deklaration der Vermögenswerte wird sich der Anwalt regelmässig auf das Anwaltsgeheimnis berufen können. Rechtschaffende Anwälte müssen insbesondere dort vorsichtig sein, wo auffällig hohe Kostenvorschüsse für einen dem Anschein nach kleinen Aufwand bezahlt wird. Auch sollten Geldtransfers über Klientengeldkonti vermieden werde. Um sich nicht als Mittäter oder Gehilfe strafbar zu machen, gilt für den Anwalt eine erhöhte Vorsicht bei der Auswahl seiner Partner.