Das vorliegende Buch befasst sich mit den Umgehungsmöglichkeiten der Geldwäschereipräventionsmassnahmen. Geschrieben wurde das Buch von Dr. Dr. Fabian Teichmann, LL.M., Rechtsanwalt in St. Gallen. Ein entscheidender Schritt im Kampf gegen die Geldwäscherei ist das Ende von Briefkastenfirmen. Eigentümerstrukturen von Firmen und Stiftungen sollen durch neue Register transparenter werden. Nach der vierten Anti-Geldwäsche Richtlinie der Europäischen Union sollen Behörden mit berechtigtem Interesse einsehen können. Mit der Verknüpfung von nationalen Registern auf Ebene der Europäischen Union kann helfen, Geldwäscherei und auch Steuerbetrug zu bekämpfen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob solche Register auch wirksam sind, um Geldwäscherei zu bekämpfen. Es können nämlich auch Strohleute mit einem unauffälligen Lebenshintergrund verwendet werden.
Es soll angemerkt werden, dass viele für die Geldwäscherei geeignete Firmen auf den ersten Blick nicht verdächtig wirken. Ausserdem sind Geldwäscher nicht auf Briefkastenfirmen und Stiftungen angewiesen. Damit kann angenommen werden, dass die erwähnten Register eine Verlagerung der Geldwäsche in andere Bereiche führen könnte. Der Autor führte verschiedene Interviews mit Geldwäschern und ExpertInnen. Durch die Interviews konnte einiges festgestellt werden. Unter anderem konnte festgestellt werden, dass der stark regulierte Bankensektor in der Schweiz eher weniger beliebt bei Geldwäschern ist. Dabei stellen lästige Fragen, die gut geschulte Compliance Mitarbeiter stellen, eine Hürde für Geldwäscher dar. Sie weichen deswegen auf ausländische Banken oder auf nicht regulierte Sektoren aus, die nachfolgend beschrieben werden.
Bei den Geldwäschern scheint Gold äusserst beliebt zu sein. Im Vergleich zu anderen Vermögenswerten verfügt es einen entscheidenden Vorteil. Seine Anonymität lässt sich durch die Einschmelzung ohne Wertverlust massiv erhöhen. Zwar haben Goldbarren in der Regel Seriennummern, diese können nach einer Einschmelzung allerdings nicht mehr festgestellt werden, wo das Gold erworben wurde. Daraufhin kann der Geldwäscher das Gold entweder als Wertanlage behalten oder wieder veräussern. Möchte der Geldwäscher das Gold wieder veräussern, so kann er behaupten das Gold stamme aus einer Erbschaft.
Schmuck eignet sich ebenfalls gut zur Geldwäscherei. Dabei gibt es verschiedene Modelle- Schmuck kann auf der Placement-Stufe genutzt werden, um inkriminierte Gelder in Sachwerte zu tauschen und damit die Rückverfolgung der Mittel zu erschweren. Hier stellt sich jedoch das Problem eines allfälligen Wertverlustes im Rahmen eines Wiederverkaufes.
Im Hinblick auf Rohdiamanten ist der Handel damit vor allem für Geldwäscher mit hohem Kapital und entsprechender Expertise interessant. Rohdiamanten haben den Vorteil, dass ihre Herkunft schwer nachvollziehbar ist und leicht verschleiert werden kann. Diamanten können ausserdem geschliffen werden, womit sie eine andere Form annehmen. Kimberly Zertifikate sind hierbei keine besonders grosse Hürde. Auch wenn es nicht gelingen sollte, Kimberly Zertifikate zu kaufen, so können Geldwäscher die Diamanten an Juweliere veräussern, welche Barzahlung verlangen und aufgrund eines toleranten oder naiven Klientenkreises keine Zertifikate vorlegen müssen. Bei Fragen zu diesem Themenbereich können Sie sich gerne an unsere Anwältinnen und Anwälte in Zürich, Frauenfeld und St. Gallen wenden.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz. Weiter ist er als Notar in St. Gallen sowie als Lehrbeauftragter an verschiedenen Universitäten im In- und Ausland tätig. Zudem leitet er Beratungsgesellschaften in Dubai, England und Liechtenstein.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2016). Umgehungsmöglichkeiten der Geldwäschereipräventionsmassnahmen. Zürich: Schulthess Verlag.