Der Artikel wurde von Dr. iur. Dr. rer. pol. Fabian Teichmann verfasst und 2017 im Journal of Money Laundering veröffentlicht. Der Beitrag behandelt die Methoden der Geldwäscherei und zeigt auf, weshalb die Bemühungen, Geldwäscherei zu unterbinden, lediglich beschränkt Wirkung zeigen. Geldwäscherei ermöglicht es Kriminellen, inkriminierte Vermögenswerte, die von einem Verbrechen herrühren, in den legalen Wirtschaftskreislauf zu schleusen, um die Einziehung der genannten Vermögenswerte durch die Strafverfolgungsbehörden zu verhindern. In diesem Rahmen geht der Artikel auf zwölf Geldwäschereimethoden näher ein, um deren Vorteile für Geldwäscher zu beleuchten. Gold ist ein Rohstoff, der sich bei Geldwäschern einer grossen Beliebtheit erfreut. Der entscheidende Vorteil von Gold besteht darin, dass es geschmolzen werden kann, wodurch dessen Herkunft gänzlich verborgen bleibt. Des Weiteren sind Bargeldzahlungen im Goldhandel üblich, weswegen die Platzierung inkriminierter Vermögenswerte mühelos und risikoarm erfolgen kann. Dieser Vorteil besteht ebenfalls in Hinblick auf den Handel mit Antiquitäten, Kunstgegenständen, Schmuck sowie Rohdiamanten. Jedoch gilt es zu beachten, dass insbesondere Antiquitäten sowie Kunstgegenstände starken Wertschwankungen ausgesetzt sind, da deren Wert nicht an objektive Kriterien gebunden ist. Folglich könnten Geldwäscher beim Verkauf der Ware einen Verlust erleiden. Andererseits ermöglicht ein Gegenstand, dessen Wert ausschliesslich auf der subjektiven Wahrnehmung beruht, eine erhöhte Flexibilität bei der Akquisition, da selbst ein sehr hoher Preis kaum gerechtfertigt werden muss. Diese Eigenschaft ist ebenfalls Beratungsdienstleistungen zu eigen, weswegen Geldwäscher oftmals Beratungsgesellschaften gründen und anschliessend fingierte Rechnungen für Dienstleistungen ausstellen, welche nie erbracht wurden. Solange die Beratungsgesellschaft keine Finanzdienstleistungen anbietet, sondern beispielsweise im Bereich der Marktanalyse tätig ist, muss sie sich keinem Kontrollorgan anschliessen und der Finanzmarktaufsicht keine Rechenschaft ablegen. Folglich ist es einer Beratungsgesellschaft in dieser Hinsicht möglich, relativ frei zu operieren. Geldwäscher platzieren ebenfalls im Rahmen von Fusionen und Akquisitionen verschiedener Gesellschaften (M & A) inkriminierte Vermögenswerte. Des Weiteren stehen Immobilien im Fokus der Geldwäscher, da ebenfalls in diesem Sektor der Einsatz von Bargeld durchaus üblich ist, zumal sämtliche Beteiligte davon profitieren können. Einerseits vermag der Verkäufer einer Immobilie die Gewinnsteuer zu minimieren, wenn dieser einen tiefen Preis aushandelt und sich die Differenz durch Bargeld auszahlen lässt. Andererseits erlaubt dieses Vorgehen dem Geldwäscher, inkriminierte Vermögenswerte in Form von Bargeld zu platzieren. Darüber hinaus können Immobilien für Geldwäschereizwecke genutzt werden, indem diese aufwändig saniert und anschliessend vermietet werden. Geldwäscher bedienen sich aber auch weitaus simpleren Methoden, um die Einziehung von Vermögenswerten zu verhindern. Beispielsweise kommen Schliessfächer sowie Wechselstuben in Frage, denn deren Nutzung erlaubt eine Umgehung von unangenehmen Fragen durch Compliance-Beauftragte. Als Schlussfolgerung gilt es festzustellen, dass die Geldwäschereipräventionsmassnahmen im Lichte dieser Vorgehensweisen oftmals wirkungslos bleiben.
Zum Autor: Fabian Teichmann ist Rechtsanwalt in der Schweiz, Notar in St. Gallen sowie niedergelassener Europäischer Rechtsanwalt in Liechtenstein. Neben der Teichmann International (Schweiz) AG leitet er u.a. auch die Teichmann International (Liechtenstein) AG, die Teichmann International DMCC und die Teichmann International (UK) Ltd.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in Teichmann, F. (2017). Twelve methods of money laundering. Journal of Money Laundering, 28(3), 485-500, 2020. https://doi.org/10.1108/JMLC-05-2016-0018.